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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

A 281: Planfeststellungsbeschluss für Bauabschnitt 2/2 ergangen

14.04.2009

Die Planfeststellungsbehörde beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa hat den Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 2/2 der Bundesautobahn A 281 unterschrieben und somit die rechtliche Grundlage für den Weiterbau der A 281 Richtung A 1 geschaffen. Der 1,65 Kilometer lange Bauabschnitt 2/2 schließt am Neuenlander Ring an die bereits fertig gestellten Teilabschnitte der A 281 an und führt in Richtung Kattenturmer Heerstraße. Neben zahlreichen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gingen bei der Planfeststellungsbehörde insgesamt 884 private Einwendungen gegen die Planungen ein. Unter Berücksichtigung aller Umstände kamen die Bearbeiter zu dem Ergebnis, dass die Planung mit den Änderungen und den verfügten Nebenbestimmungen in sich ausgewogen ist und somit in der beantragten Form festgestellt werden konnte.

Der Beschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa, Contrescarpe 73, 28195 Bremen, in der Zeit vom 20. April 2009 bis einschließlich 4. Mai 2009 aus. Er kann von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen rechtzeitig erhoben haben, bei der Planfeststellungsbehörde, Referat 50, Contrescarpe 73, 28195 Bremen, schriftlich angefordert werden.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben werden.