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Senatskanzlei

Böhrnsen: Schuldengrenzen erfordern sichere Staatseinnahmen

03.04.2009

In seiner heutigen (3.4.2009) Rede vor dem Bundesrat nahm Bürgermeister Jens Böhrnsen Stellung zu den Ergebnissen der Föderalismuskommission II. „Ich sehe in der Begrenzung der Verschuldungsmöglichkeiten in der konjunkturellen Normallage keine Beschränkung der staatlichen Handlungsfähigkeit und der Möglichkeit zum sozialen Ausgleich“, sagte Böhrnsen. Es sei richtig, wenn im Grundsatz die als notwendig angesehenen Ausgaben durch laufende Einnahmen und nicht durch Verschuldung gedeckt werden. „Klar ist aber auch: Wer Verschuldung begrenzen will, muss auch die normalen laufenden Einnahmen des Staates, insbesondere die Steuereinnahmen sichern“, so Böhrnsen in seiner Rede. Zugleich kündigte der Bürgermeister an, dass Bremen nach Verabschiedung des Gesetzespaketes seine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht für erledigt erklären werde.


Die Ergebnisse der Föderalismuskommission II (Grundgesetzänderung für Schuldengrenze und weitere Gesetzesänderungen) werden jetzt in den Ausschüssen des Bundesrates beraten und sollen in der Sitzung Anfang Juli endgültig beschlossen werden.


Der vollständige Wortlaut der Rede findet sich hier.