Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Archiv
  • Schulgesetznovelle: Bildungssenatorin Jürgens-Pieper sieht gute Chancen für Zustimmung des Zentralelternbeirats

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Schulgesetznovelle: Bildungssenatorin Jürgens-Pieper sieht gute Chancen für Zustimmung des Zentralelternbeirats

25.03.2009

Die Schulgesetznovelle, die am 23. April in zweiter Lesung die Deputation für Bildung erreichen soll, befindet sich derzeit in der Beteiligungsphase. Der Zentralelternbeirat Bremen (ZEB) hat Bildungssenatorin Renate Jürgens-Pieper heute (23.03.2009) mitgeteilt, dass er der Novelle nur zustimmen kann, wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt ist. Die Senatorin ist jedoch optimistisch, dass sie die von den Elternvertretern gewünschte Klarheit herstellen kann. „Ich habe dem Vorstand des ZEB bereits ein Gespräch angeboten“, sagte Jürgens-Pieper.

Sie gibt den Eltern Recht, dass die Unterzeichnung des Konsenspapiers durch die Bürgerschaft eine wichtige Voraussetzung für langfristigen Schulfrieden ist. Der Konsens soll den Schulen zur Umsetzung der in der Gesetzesnovelle verankerten Reformen zehn Jahre Entwicklungszeit geben. „Die jüngste Debatte in der Bürgerschaft hat gezeigt, dass wir im zweiten Anlauf jetzt zu einer raschen Entscheidung kommen können“, sagte die Bildungssenatorin. SPD, CDU und Grüne seien bereit zu unterzeichnen. Die Senatorin wird sich für eine zügige Umsetzung einsetzen.

Auch die vom ZEB gewünschte Einbeziehung der Schulen und insbesondere der Schulleitungen sei auf einem guten Weg, unterstrich die Bildungssenatorin. Sie räumte ein, dass es ein Kommunikationsproblem zwischen der Schulleitungsvereinigung und der Behörde gegeben habe. „Ich habe dazu der Schulleitungsvereinigung vor drei Wochen einen konkreten Vorschlag gemacht. Wir sind gerade dabei, eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu bilden“, sagte sie. Diese werde extern moderiert, ein fachkundiger Moderator sei bereits gefunden. Die Arbeitsgruppe wird die gewünschte Arbeitsplatzbeschreibung ausarbeiten und Vorschläge für die notwendige Leitungszeit machen. Als Vorleistung erhalten die Grundschulleitungen bereits ab 2010 zwei zusätzliche Entlastungsstunden.

Die Frage der Elternvertreter, ob ausreichende Ressourcen für die Stärkung der Grundschulen vorgesehen sind, werde sowohl im Schulentwicklungsplan als auch im neu aufgestellten Doppelhaushalt positiv beantwortet, sagte die Senatorin. So seien für Sprachförderung im Vorschulalter in beiden Jahren insgesamt 2 Millionen Euro vorgesehen. Für ein erweitertes Förderbudget, zusätzliche Lehrkräfte für Grundschulen und die zusätzlichen Entlastungsstunden der Grundschulleitungen stünden weitere 2,8 Millionen im Doppelhaushalt zur Verfügung.

„Ich bin mir sicher, dass ich auch alle weiteren Fragen der Elternvertreter klären kann“, sagte Jürgens-Pieper. „Ich hoffe, dass der ZEB dem Beispiel der drei großen Parteien im Bildungskonsens folgt und unbeschadet seiner Position einer ,Schule für alle‘ den Konsens mit trägt. Damit wird den Schulen auch von Seiten der Eltern die nötige Verlässlichkeit signalisiert.“