Sie sind hier:
  • Ausnahmen vom Aufstallungsgebot für Geflügel wieder möglich

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Ausnahmen vom Aufstallungsgebot für Geflügel wieder möglich

19.02.2009

Seit Jahren ist wegen der Gefahr eines Ausbruches von Vogelgrippe bundesweit die Freilandhaltung von Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, usw.) nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Diese Ausnahmegenehmigungen wurden in Bremen und Bremerhaven Mitte Dezember 2008 ausgesetzt. Grund dafür waren Ausbrüche der wenig ansteckenden aviären Influenza H5 N3 in Putenbeständen in Niedersachsen. Menschen waren dabei nicht gefährdet.


Nachdem diese in Niedersachsen jetzt amtlich als erloschen gilt, erfolgte für die Stadtgemeinde Bremen die Neufestlegung der Ausnahmegenehmigung von der Stallpflicht. Verboten bleibt die Freilandhaltung weiterhin in den wichtigen Rast- und Brutgebieten der Wildvögel in Bremen. Diese ausgewiesenen Risikogebiete sowie Hinweise für Geflügelhalter können auch im Internet unter www.imtvet.bremen.de entnommen werden. In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurden die vormals erteilten Einzelausnahmegenehmigungen wieder in Kraft gesetzt.


Auch Geflügelausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art dürfen nach Einzelfallprüfung durch den Lebensmittelüberwachung-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen außerhalb von Risikogebieten ebenfalls wieder durchgeführt werden. Hierbei gilt, dass diese besonders überwacht werden und auch die Herkunft der Tiere überprüft wird.


Die Haltung von Geflügel ist beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen fordert deshalb noch einmal alle Halter von Geflügel auf, dieser Meldeverpflichtung umgehend – sofern dies bisher noch nicht geschehen sein sollte – unter der Telefonnummer 0421/361-4035 für Bremen bzw. 0471/596-13883 für Bremerhaven nachzukommen. Dies gilt auch für Hobbyhalter, die lediglich ein oder zwei Tiere halten. Ebenfalls wird auf die Meldeverpflichtung der Tiere bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse hingewiesen.