Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Archiv
  • Erleichterung von Investitionen anvisiert - zügiger Einsatz bereitstehender öffentlicher Gelder möglich

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Erleichterung von Investitionen anvisiert - zügiger Einsatz bereitstehender öffentlicher Gelder möglich

17.02.2009

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (17.2.2009) den Gesetzentwurf zur erleichterten Vergabe von öffentlichen Aufträgen beschlossen. Damit könnten die insbesondere aus dem Konjunkturpaket II avisierten Beträge zügig eingesetzt werden.
Wirtschaftssenator Ralf Nagel: „Die Regelungen zur vereinfachten Auftragsvergabe sind kurzfristig erforderlich geworden, damit die beabsichtigten konjunkturellen Wirkungen durch verstärkte Auftragseingänge bei den Unternehmen erreicht werden können. Wir wollen damit die Beschäftigungslage positiv beeinflussen, denn die Unternehmen brauchen zum Erhalt der Arbeitsplätze die Aufträge jetzt und nicht erst viel später.“


Im weiteren Verlauf wird nun die zuständige Deputation für Wirtschaft und Häfen mit dem Gesetzentwurf befasst, bevor dieser dann der Bürgerschaft zur Beschlussfassung zugeleitet wird.
Kernstück der Landesregelung sind die Möglichkeiten der so genannten „Beschränkten Ausschreibung“ von Aufträgen bei Bauleistungen bis zum Wert von einer Million Euro sowie der „Freihändigen Vergabe“ bis zu einem Wert von 100.000 Euro, ohne dass diese Verfahrensweisen, wie sonst vorgesehen, im Einzelfall mit dem Vorliegen besonderer sachlicher Umstände begründet werden müssen. Für Aufträge im Liefer- und Dienstleistungsbereich gilt die entsprechende Möglichkeit der Freihändigen Vergabe bis zu einem Wert von 50.000 Euro, während im Bereich zwischen 50.000 und 100.000 Euro eine Beschränkte Ausschreibung vorgesehen ist.


Zur Wahrung der Transparenz und des Wettbewerbs regelt der Gesetzentwurf, dass die Vergabestellen vorab bestimmte Veröffentlichungspflichten einhalten. Die beabsichtigte Vergabe ist auf elektronischem Wege, vorzugsweise über die gemeinsame bremische Vergabeplattform www.vergabe-bremen.deExternes Angebot bekannt zu geben. Außerdem soll bei Anwendung der erleichterten Verfahrensregelungen stets eine Mindestanzahl an Anbietern beteiligt werden, um so den Wettbewerb zu sichern. Bei einer Freihändigen Vergabe sind im Regelfall mindestens vier Anbieter und bei einer Beschränkten Ausschreibung mindestens sechs Anbieter zu beteiligen.

Der Bundesgesetzgeber hat im Hinblick auf die konjunkturelle Lage und die zusätzlichen Gelder aus dem Konjunkturprogramm eine ähnliche Regelung schon erlassen. Weitere Bundesländer sind der Anregung der Bundesregierung gefolgt oder befinden sich ebenfalls im Abstimmungsprozess.
Der bremische Entwurf sieht vor, dass die beschleunigten Vergaberegeln mit Ende des Jahres 2010 wieder außer Kraft treten.