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Senatskanzlei

Senat stimmt für Mindestlohngesetz

10.02.2009

Bremen wird am kommenden Freitag im Bundesrat dem Gesetz über die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen zustimmen. Das hat heute (10.2.2009) der Senat der Freien Hansestadt Bremen beschlossen. Allerdings wird er seiner Zustimmung eine Protokollerklärung beifügen. Aus ihr geht hervor, dass Bremen die jetzigen Änderungen des Gesetzes nicht weit genug gehen. Bürgermeister Jens Böhrnsen: „Der Entwurf bleibt hinter dem Notwendigen zurück. Wir wollen, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und nicht nur ein Teil von ihnen - von ihrem Lohn oder Gehalt leben können, wofür sie den ganzen Tag gearbeitet haben. Sie sollen nicht zusätzlich auf staatliche Transferleistungen angewiesen sein.“ Der Mindestlohn müsste nach Einschätzung des Senats bei 7,50 Euro pro Stunde liegen.


In der Protokollerklärung heißt es unter anderem:
„Der Senat der Freien Hansestadt Bremen ist der Überzeugung, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen angemessenen Lebensunterhalt durch eigenes und von staatlichen Transferleistungen unabhängiges Arbeitseinkommen sichern können müssen. Die beantragten Gesetzesänderungen sind Schritte in diese Richtung, weshalb die Freie Hansestadt Bremen ihnen zustimmt.
Jedoch bleiben die Entwürfe hinter dem Notwendigen zurück. Nur sechs weitere Branchen werden in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen. Der im Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen verankerte Vorrang für bestehende Tarifverträge erlaubt es, weiterhin Löhne unterhalb von Mindestlöhnen zu zahlen.
Der Senat bleibt bei seiner Auffassung, dass der Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Wirtschaftsbereiche auszuweiten ist, um damit tarifvertragliche Lösungen für Mindestlöhne zu fördern. Weiterhin müsste ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden für die Branchen, in denen tarifliche Lösungen nicht greifen oder Tariflöhne ein Mindestniveau unterschreiten.“