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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Hartz IV-Verfahren seit 1. Januar 2009 bei den Sozialgerichten

09.01.2009

Positive Bilanz nach vier Jahren HARTZ-IV-Verfahren bei den bremischen Verwaltungsgerichten

Zum 01.01.2009 sind die HARTZ-IV-Verfahren auch in Bremen auf die Sozialgerichte übergegangen. Von 2005 bis 2008 hatte Bremen als einziges Bundesland die Verfahren im Rahmen einer Übergangsregelung der Verwaltungsgerichtsbarkeit übertragen.

Justizsenator Nagel erklärt dazu: „Diese Regelung hat sich als voller Erfolg erwiesen, weil die Verwaltungsgerichte nach ihrer Geschäftslage in der Lage waren, die Arbeitslosengeld II - Verfahrenswelle der ersten Jahre zu bewältigen, und das Sozialgericht gleichzeitig auf Grund des Wegfalls der früheren Arbeitslosenhilfe-Verfahren die Ende 2004 noch bedrückende hohe Zahl unerledigter Verfahren abbauen konnte. Die Ende 2008 beim Verwaltungsgericht noch anhängigen ca. 1.500 ALG II-Verfahren werden nicht mit auf die Sozialgerichtsbarkeit übergehen, sondern verbleiben beim Verwaltungsgericht. Beim Oberverwaltungsgericht sind noch 115 Hartz IV-Verfahren anhängig. Damit ist ein allmählicher Übergang der Verfahren gewährleistet. Das Sozialgericht ist auf zehn Richter und Richterinnen aufgestockt worden auch die Service-Stellen des Sozialgerichts wurden verstärkt. Mit dem Sozialgericht ist vereinbart worden, die personelle Ausstattung Mitte des Jahres 2009 anhand der Entwicklung der Verfahrenszahlen erneut zu überprüfen.

Senator Nagel weiter: „Ich danke den Verwaltungsgerichten ganz herzlich für die hervorragende Arbeit in den letzten vier Jahren, die uns in die Lage versetzt hat, die HARTZ-IV – Reform bei den Gerichten zu bewältigen. Das Sozialgericht konnte sich so rechtzeitig auf die jetzt zu erwartenden Verfahren vorbereiten. Besonders freue ich mich, dass sich mehrere Richter und auch weitere Mitarbeiter des Verwaltungsgerichts zu einem Wechsel zur Sozialgerichtsbarkeit bereit gefunden haben. Dies ist ein wesentlicher Beitrag dafür, dass der Rechtsschutz in diesen Verfahren auch zukünftig effektiv gewährleistet bleibt. Gleichzeitig ist dies ein gutes Zeichen dafür, wie die Gerichte der Fachgerichtsbarkeit zueinander gefunden haben, seit sie räumlich Am Wall gemeinsam untergebracht sind. Ich sichere den Sozialgerichten meine volle Unterstützung bei der Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben zu“.

Der bremische Sonderweg von 2005 bis 2008 hat sich bewährt: Nach vier Jahren, in denen die bremischen Verwaltungsgerichte die Verfahren nach dem SGB II und SGB XII (Arbeitslosengeld II – sog. HARTZ-IV-Verfahren) bearbeitet haben, kann eine positive Bilanz gezogen werden. Die Verwaltungsgerichte haben die zusätzliche Verfahrensbelastung in hervorragender Weise bewältigt. Der Rechtsschutz konnte effektiv gewährleistet werden. Die Eilverfahren sind zügig und zeitnah entschieden worden. Die bei den Verwaltungsgerichten noch anhängigen Klageverfahren sind überschaubar, sie können dort in angemessener Zeit erledigt werden.

Die Eingangszahlen haben sich dabei seit 2005 kontinuierlich erhöht: Nachdem das Aufkommen in den früheren Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfeverfahren bis 2004 bei jährlich etwa 800 bis 900 lag, sind im Jahre 2005 rd. 1.100, im Jahre 2006 rd. 1.500, im Jahre 2007 rd. 2.000 und im Jahre 2008 sogar rd. 2.200 Klag- und Eilverfahren in den neuen Rechtsgebieten anhängig gemacht geworden.

Die Verwaltungsgerichte mussten dabei mit einer nur geringen Personalverstärkung auskommen. Das Verwaltungsgericht ist lediglich um zwei Richterstellen aufgestockt worden. Diese Stelle ist aus dem bestehenden Personalbudget der Justiz finanziert worden. Anders als in den anderen Bundesländern sind in Bremen keine zusätzlichen Stellen für die Justiz geschaffen worden. Allein Niedersachsen sind demgegenüber in der Sozialgerichtsbarkeit 45 Richterstellen zusätzlich eingerichtet und besetzt worden.