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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Vogelgrippe in Niedersachsen: Aussetzung der Ausnahmegenehmigungen auch in Bremen und Bremerhaven

16.12.2008

Geflügel muss in den Stall

Seit Jahren ist wegen der latenten Gefahr eines Ausbruches von Vogelgrippe bundesweit die Freilandhaltung von Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, usw.) nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Diese Ausnahmegenehmigungen werden nun ausgesetzt. Grund dafür ist der Ausbruch von niedrig-pathogener (wenig ansteckender) Influenza H5 N3 in mehreren Putenmastbeständen in Niedersachsen. Menschen sind dabei nicht gefährdet.


Für die Stadtgemeinde Bremen erfolgt der Widerruf der Ausnahmegenehmigung von der Stallpflicht über eine Allgemeinverfügung. Diese wird am Mittwoch, dem 17. Dezember 2008, unter „Amtliche Bekanntmachungen“ im Weser-Kurier und in den Bremer Nachrichten veröffentlicht. In der Stadtgemeinde Bremerhaven werden die erteilten Einzelausnahmegenehmigungen widerrufen.


Demnach gilt bis auf weiteres wieder, dass Hühner, Truthühner, Perlhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse entweder in geschlossenen Ställen oder mit einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) zu halten sind.


Auch bei der jetzt aufgetretenen, wenig ansteckenden Variante der Vogelgrippe besteht die Gefahr einer Weiterentwicklung zu einer für Vögel hochansteckenden Krankheit. Es muss deshalb alles getan werden, um mögliche weitere Infektionen zu verhindern. Das gilt auch für Hobbybestände und dient dem Schutz aller privaten und kommerziellen Geflügelhaltungen.


Die Haltung von Geflügel ist nach der Viehverkehrsverordnung beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen fordert deshalb noch einmal alle Halter von Geflügel auf, dieser Meldeverpflichtung umgehend – sofern dies bisher noch nicht geschehen sein sollte – unter der Telefonnummer 0421/361-4035 für Bremen bzw. 0471/596-13883 für Bremerhaven nachzukommen. Dies gilt auch für Hobbyhalter, die lediglich ein oder zwei Tiere halten. Ebenfalls wird auf die Meldeverpflichtung der Tiere bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse hingewiesen.