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Der Senator für Finanzen

Kfz-Steuer – kein Vorgriff auf geplante Gesetzesänderung

20.11.2008

Die von der Bundesregierung geplante befristete Kfz-Steuerbefreiung für Neuwagen ist erst rechtskräftig, wenn Bundestag und Bundesrat die Gesetzesänderung beschließen. Deshalb erteilen die Bremer Finanzämter weiterhin Steuerbescheide nach geltendem Recht. „Bei einer entsprechenden Neuregelung werden selbstverständlich zu viel gezahlte Steuern erstattet“, erklärt Finanzsenatorin Karoline Linnert. Die Erstattung erfolgt automatisch, ein Antrag muss nicht gestellt werden.


Die Debatte um die Kfz-Steuer ist in vollem Gang. Finanzsenatorin Linnert hofft, dass die anstehenden parlamentarischen Beratungen zu einer veränderten Gesetzesnovelle führen: „Im Entwurf der Bundesregierung vermisse ich eine ökologische Komponente. Im Übrigen wird der Vorschlag vor allem zu Mitnahmeeffekten führen, die Konjunktur wird damit nicht angekurbelt.“