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Der Senator für Finanzen

Senat genehmigt Bremerhavener Nachtragshaushalt

04.11.2008

Der Senat hat heute (04.11.2008) den Bremerhavener Nachtragshaushalt für 2008 und 2009 genehmigt. „Die vom Senat gemachten Auflagen wurden erfüllt“, erklärt Finanzsenatorin Karoline Linnert. „Der Haushalt entspricht somit den rechtlichen Vorgaben.“


Der Nachtragshaushalt erfüllt drei wesentliche Kriterien:


  • Die Finanzierung der geplanten Eislaufhalle (ohne Folgekosten) ist durch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 27 Millionen Euro korrekt verbucht;
  • Schuldbeitritte können nicht mehr wie Bürgschaften behandelt werden;
  • Der nach Karlsruhe gemeldete Finanzrahmen wird im Haushaltsplan eingehalten.


Durch das geplante Eisstadion erhöhen sich die Bremerhavener Verpflichtungsermächtigungen von bisher 14,3 Millionen Euro auf insgesamt 41,3 Millionen Euro. Kommentar der Finanzsenatorin: „Die Gestaltungsspielräume der kommenden Jahre werden dadurch massiv eingeschränkt. Das wird schon bei der Haushaltsaufstellung für die Jahre 2010/11 deutlich werden.“


Der Senat weist in seinem Beschluss erneut auf Einsparmöglichkeiten durch eine gemeinsame Kreditaufnahme Bremerhavens mit dem Land Bremen hin. Die Stadtgemeinde Bremen nimmt seit Jahren keine eigenen Kredite mehr auf, sondern macht es im Huckepackverfahren mit dem Land. Die Finanzsenatorin betont: „Die Stadt Bremen profitiert so von besseren Zinskonditionen und spart Geld. Bremerhaven könnte das auch. Das Angebot steht – nicht erst seit heute.“


Der Sonderbericht des Rechnungshofes im Rahmen der überörtlichen Gemeindeprüfung der Haushalte 2004 und 2005 wird in einem gesonderten Verfahren behandelt.