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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Senat beschließt Einführung der gesplitteten Entwässerungsgebühr

02.09.2008

Senator Dr. Loske: „Wichtiger Schritt für mehr Gebührengerechtigkeit und ökologische Lenkungswirkung“

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (2.9.2008) den Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa beauftragt, ein Gebührenmodell für die Einführung einer gesplitteten Entwässerungsgebühr in der Stadtgemeinde Bremen vorzulegen. Senator Dr. Reinhard Loske zeigte sich hocherfreut über diesen Grundsatzbeschluss: „Damit ist ein wichtiger und entscheidender Schritt hin zu mehr Gebührengerechtigkeit und einer ökologischen Lenkungswirkung im Abwasserbereich getan. Zudem werden unsere Gebühren auf eine rechtlich saubere Grundlage gestellt“.


Mehrere Gerichte hatten in den vergangenen Jahren den Frischwasserbezug als Maßstab für die Entwässerungsgebühren für unzulässig erklärt. Danach stellten zahlreiche Kommunen in ganz Deutschland, wie nun auch die Stadtgemeinde Bremen, auf eine gesplittete Berechnung der Entwässerungsgebühr um, bei der Frischwasserbezug und auf einem Grundstück anfallendes und abgeleitetes Niederschlagswasser getrennt zur Berechnung herangezogen werden.


Nach dem heutigen Grundsatzbeschluss wird der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa in Abstimmung in den kommenden Wochen das Gespräch mit anderen betroffenen Ressorts, der Handelskammer und weiteren Betroffenen suchen und ein Gebührenmodell entwickeln, das die Gebührengerechtigkeit und ökologische Lenkungswirkung erhöht und gleichzeitig Rechtssicherheit für die zu erhebenden Gebühren gewährleistet.