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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Rückerstattung von Kita-Beiträgen während des Streiks

31.01.2017

Elternbeiträge, die für Betreuungstage (ab dem 11. Streiktag) während des Streiks im Sommer 2015 geleistet worden sind, werden erstattet. Das hat die Bremische Bürgerschaft Ende des vergangenen Jahres beschlossen. Dies gilt nicht für Tage, an denen ein Notdienst in Anspruch genommen wurde. Betroffene Eltern können vom 1. Februar bis zum 31. März 2017 einen entsprechenden Antrag stellen. Formulare für die Rückerstattung sind in den Einrichtungen von Kita Bremen und unter der Internetadresse www.kita.bremen.de/aktuelles/beitraege-1780 zum Herunterladen zu bekommen. Zudem werden entsprechende Informationen in den Einrichtungen und auch in Grundschulen ausgehängt.

Zwei Mitarbeiter werden bei Kita Bremen ausschließlich für die etwa 5.500 erwarteten Anträge zuständig sein und unter anderem prüfen, ob die Kinder während des Streiks bei Kita Bremen angemeldet waren und ob die Eltern Beitragsrückstände haben. Gutschriften aus Streikerstattungen werden mit Rückständen verrechnet. Eventuelle Guthaben der Eltern werden bei der Gelegenheit mit ausgezahlt. Die Eltern erhalten nach der Bearbeitung einen Bescheid. Die Auszahlung über die Landeshauptkasse soll so schnell wie möglich geschehen, möglichst bis zum Beginn der Sommerferien.

Für Nachfragen zur Beitragsrückerstattung ist eine Hotline unter 0421/361-127 04 geschaltet.