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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Stahmann begrüßt Gesetzesentwurf für mehr Lohngerechtigkeit

11.01.2017

Sozialsenatorin Anja Stahmann begrüßt den Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts für mehr Entgelttransparenz und Einkommensgerechtigkeit. "Der Auskunftsanspruch und die Berichtspflicht sind ein wichtiger Fortschritt", sagte sie. "Die Gleichstellung von Frauen und Männern darf beim Einkommen nicht enden. Für mehr Gerechtigkeit ist jetzt eine Grundlage geschaffen worden."

Das Gesetz verankert einen Auskunftsanspruch für Frauen in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie sollen Informationen darüber verlangen können, was Männer in gleichwertigen Positionen verdienen. Es soll zudem einen Anspruch auf Nachzahlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz einführen, wenn durch die Offenlegung der Einkommen eine ungerechtfertigte Lohndifferenz nachgewiesen werden kann. Unternehmen ab 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollen zudem ein geregeltes betriebliches Verfahren einführen, mit dem die Entlohnung von Frauen und Männern in gleichwertiger Position beurteilt und Lohngerechtigkeit hergestellt werden kann.

"Wir wissen, dass Frauen bei gleichwertiger Tätigkeit und bei gleicher Leistung auch heute noch sieben Prozent weniger Geld verdienen als Männer", sagte Anja Stahmann. "Das Gesetz schafft die Grundlage dafür, dass diese Ungerechtigkeit zumindest in größeren Betrieben beseitigt werden kann." Damit sei ein erster Schritt getan. Wichtig sei nun, dass für weibliche Beschäftigte auch in kleineren Betrieben eine Lösung gefunden wird.