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Senatskanzlei

Breite Diskussion zum Beirätegesetz gewünscht

25.06.2008

„Wir wollen nicht nur eine Stärkung der Beiräte und Ortsämter, sondern wir wollen darüber auch einen breiten Diskussionsprozess aller Beteiligten ermöglichen, weil wir die Stärkung der lokalen Ebene als einen Beitrag zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung und der stadtteilnahen Entscheidungskompetenz ansehen.“ Das betonte heute (25.06.08) Bürgermeister Jens Böhrnsen, nachdem die Senatskanzlei einen Referentenentwurf zur Novellierung des Beirätegesetzes vorgelegt hat.


Durch das neue Beirätegesetz werden die Beiräte auf verschiedenen Ebenen gestärkt. Die Entscheidungskompetenzen der Beiräte werden in einigen Aufgabenbereichen gestärkt, soweit sie überwiegend stadtteilbezogene Bedeutung haben: z.B. die Benennung von Einrichtungen und Anlagen, die Einrichtung und Unterhaltung von Kinderspielplätzen und Wegen, Plätzen und Grünflächen etc. und die Vergabe der Mittel der freien Jugendarbeit nach dem so genannten Anpassungskonzept.
Ganz wichtig ist die Verbesserung der frühzeitigen Informationsmöglichkeiten der Beiräte und Ortsämter. Dazu dienen jährliche gemeinsamer Planungskonferenzen, in denen die Aktivitäten der Ressorts sowie der Ortsämter und Beiräte für den jeweiligen Stadtteil verstärkt koordiniert werden.
Bei wichtigen Fragen der Politik gab es in der Vergangenheit Verärgerungen, weil öffentliche Beiratsbeschlüsse etwa in nicht öffentlichen Deputationssitzungen „kassiert“ wurden. Das soll sich ändern: Gibt es nicht auszuräumende Differenzen zwischen Ortsämtern und Beiräten, dann soll künftig die Stadtbürgerschaft entscheiden, der Stadtteil erhält in dieser Sitzung das Recht, über die Beiräte mitzureden.

Noch mitten in der Diskussion steht die Ausweitung der Entscheidungskompetenzen der Beiräte in Bezug auf stadtteilbezogene Mittel, die sog. Stadtteilbudgets. Hier sollen die Grundlage für stärkere Rechte der Beiräte im Gesetz verankert werden, konkret und kleinteilig wird es dann in den jeweiligen Haushaltsberatungen.
Noch intensiv beraten werden muss mit den Beiräten, wie eine mögliche gemeinsame Interessenvertretung der Beiräte, die bisher durch den Gesamtbeirat erfolgte, aussehen kann.
Die Ortsamtsleiter werden in ihrer Funktion für das Stadtteilmanagement gestärkt durch Zuweisung von Planungs- und Koordinierungsfunktionen und z. B. die Möglichkeit, Moderations- und Schlichtungsverfahren im Stadtteil vorzunehmen.

Bürgermeister Jens Böhrnsen: „Wir haben angekündigt, dass die Stadtteilebene gestärkt werden soll als Beitrag für eine stärkere Bürgerbeteiligung. Das Gesetzgebungsverfahren folgt diesem programmatischen Ansatz, indem wir weit vor dem formalen Verfahren, das im Herbst startet, mit den Beteiligten in den Stadtteilen und in der Bürgerschaft über einen Entwurf reden. Fazit: Breite Beteiligung ist erwünscht.“


Im Anhang:
Der Referentenentwurf zum Beirätegesetz hier als Download