Sie sind hier:

Der Senator für Inneres und Sport

Runder Tisch: Gemeinsam gegen Gewalt auf Sportplätzen

18.06.2008

In Bremen hat sich heute der Runde Tisch „Gegen Gewalt und Rassismus im Sport“ konstituiert, an dem der Senator für Inneres und Sport, der Landessportbund, der Bremer Fußballverband und die Polizei Bremen vertreten sind. In den vergangenen Monaten haben einige Gewaltvorfälle im Bremer Fußball für öffentliche Diskussionen gesorgt. Der Landessportbund, der Bremer Fußballverband, die Sportdeputation und die Sportverwaltung haben sich getroffen und über die Vorfälle beraten. Sie waren sich einig, dass man auch Einzelfällen frühzeitig entgegentreten muss. Die Sportverwaltung hat sich mit den Verbänden auf ein Bündel von Maßnahmen verständigt, das im Mai von der Deputation für Sport akzeptiert wurde. In der Vorlage für die Deputation heißt es:


„Der Sport, insbesondere der Fußballsport, lebt von seinen Emotionen. Niemand sollte das Ziel verfolgen, Sportler/innen und Zuschauer/innen das Ausleben ihrer Leidenschaften anzulasten oder gar zu verbieten. Sie müssen jedoch dort ihre Grenzen haben, wo sie rassistische oder gewalttätige Züge annehmen. Es geht um die Sicherheit auf unseren Fußballplätzen und um den guten Ruf des Fußballsports.


Die Probleme dürfen nicht bagatellisiert werden. Die meisten Sportvereine und Sportverbände sind sich ihrer Verantwortung für einen gewaltfreien Sport- und Spielbetrieb bewusst und handeln entsprechend. Einige Vereine benötigen jedoch Unterstützung, da sie mit ihren Mitteln, die Probleme zu lösen, schnell an Grenzen stoßen.

Deshalb haben sich Sportverwaltung, der Bremer Fußball-Verband und der Landesportbund Bremen getroffen und über Maßnahmen gegen Gewalt und Rassismus diskutiert. Folgende sechs Punkte zum Umgang bei gewalttätigem und rassistischem Verhalten auf Bremer Sportplätzen werden vorgeschlagen:


  • Bei grob unsportlichem Verhalten von Spielern erfolgt, neben einer sofortigen Ahndung durch den Schiedsrichter, eine Meldung an den Bremer Fußball-Verband. Der Bremer Fußball-Verband leitet anschließend weitere sportdisziplinarische Schritte im Rahmen der bestehenden Ordnungen gegen den Spieler und gegen auffällige Vereine ein.

    Entsprechende Vorfälle haben in der Vergangenheit regelmäßig zum langfristigen oder dauerhaften Ausschluss der betroffenen Personen aus dem Spielbetrieb geführt.

  • Die in der Strafordnung, der Rechts- und Verfahrensordnung und der Spielordnung geregelten Sanktionen reichen von Geldstrafen, Platzsperren und Spielsperren bis hin zur Aberkennung von Punkten und Versetzung in eine niedrigere Spielklasse. Vereine und Spieler, die das Ansehen des Fußball-Verbandes schädigen sowie gegen den Geist und die Disziplin des Sportes verstoßen, werden bestraft. Gewalttätige Spieler werden auf Dauer vom organisierten Fußballsport ausgeschlossen.

  • Der Bremer Fußball-Verband und seine Vereine zeigen sämtliche Straftatbestände bei der Polizei Bremen an und leisten Hilfe zur Aufklärung der Straftaten bei. Ferner wird sichergestellt, dass jegliche Vorfälle, von denen die Polizei Bremen Kenntnis erhält, auch dem Bremer Fußball-Verband zur Kenntnis gelangen.
    Erhält die Polizei Bremen im Vorfeld Kenntnis über Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Fußballplätzen, werden polizeiliche Maßnahmen geprüft und ggf. eingeleitet.

  • Die Sportstättenordnung der Freien Hansestadt Bremen wird ebenfalls dahingehend geändert, dass gewalttätiges, extremistisches oder rassistisches Verhalten nicht geduldet und mit Sanktionen (z.B. Entzug der Nutzungsmöglichkeiten von kommunalen Sportanlagen, Ausschluss der Sportförderung, keine Übungsleiterzuschüsse) belegt wird.

  • Die Sportverwaltung bildet mit der Polizei Bremen, dem Bremer Fußball-Verband und dem Landessportbund Bremen einen Runden Tisch, um Maßnahmen gegen Gewalt und Rassismus zu besprechen und einzuleiten. Dabei sollen u.a. aktuelle Vorkommnisse analysiert, gemeinsame Aktionen abgestimmt und die Präventionsarbeiten gegen Gewalt und Rassismus verstärkt werden.

  • Dem Landessportbund Bremen/Bremer Fußball-Verband und seinen Organisationen wird empfohlen, in ihre Satzungen eine entsprechende Passage gegen Gewalt und Rassismus aufzunehmen.“