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Der Senator für Inneres und Sport

Bremen will auf Initiative des Innenressorts im Bundesrat für die Verschärfung des Waffengesetzes eintreten

"Kriegswaffenähnliche halbautomatische Gewehre sind weder für die Jagd noch für den Sport notwendig"

10.01.2017

Manche Amoktaten der vergangenen Jahre haben sich in das kollektive Gedächtnis eingebrannt – zum Beispiel wie die Ermordung von 49 Besuchern einer von überwiegend Homosexuellen besuchten Bar in Orlando, Florida, im Juni vergangenen Jahres oder der grausame Mord an 20 Grundschulkindern und sechs Lehrern in einer Grundschule in Newton, Connecticut, im Dezember 2012 sowie der Massenmord an Jugendlichen und Schülern auf der Insel Utoya im Sommer 2011 in Norwegen.

Bei den genannten Taten wurden sogenannte kriegswaffenähnliche halbautomatische Gewehre verwendet. Für viele Täter geht von solchen Waffen offenbar eine besondere Faszination aus.

Technisch unterscheiden sich halbautomatische kriegswaffenähnliche Gewehre von verbotenen militärischen Sturmgewehren als Kriegswaffen nur dadurch, dass sie kein Dauerfeuer zulassen, sondern der Abzug für jeden Schuss neu betätigt werden muss. Ihre besondere Gefährlichkeit folgt daraus, dass sie nach Abgabe eines Schusses selbsttätig innerhalb kürzester Zeit wieder schussbereit werden und damit die Abgabe einer möglichst hohen Anzahl von Schüssen innerhalb kürzester Zeit zulassen. Im Fall des norwegischen Täters hatte dieser sein halbautomatisches Gewehr zuvor legal als Jagdwaffe erworben. Die Taten zeigen exemplarisch, dass zunehmend eine erhebliche Gefahr von radikalisierten, oft politisch motivierten Einzeltätern ausgeht. Die Verfügbarkeit und der Reiz bestimmter Waffen begünstigt die Tatausführung und löst sie gegebenenfalls auch erst aus, verschärft die Folgen für die Betroffenen und leistet Beihilfe zur Selbst- oder Fremdheroisierung solcher Taten. Das Gefahrenpotenzial solcher kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Gewehre wird noch einmal erhöht durch den Umstand, dass diese Waffen mit Magazinen mit einem großen Fassungsvermögen von über 30 Schuss bestückt werden können.

"Weder für die Jagd noch für den Sport sind solche Waffen notwendig", betont Innensenator Mäurer. Für den Jagdbereich sei inzwischen eine akzeptable Regelung getroffen worden. So dürfen nach dem Bundesjagdgesetz halbautomatische Langwaffen nur noch mit bis zu drei Schuss betrieben werden. "Kriegswaffenähnliche Gewehre dagegen braucht kein Mensch für die Jagd", so Mäurer. "Ich persönlich könnte mir auch vorstellen, nicht nur die kriegswaffenähnlichen sondern alle halbautomatischen Gewehre für den Jagd- und Sportbereich zu verbieten, doch dies ist derzeit politisch nicht mehrheitsfähig", so Mäurer. "Sollte unsere heute (10. Januar 2017) beschlossene Initiative im Bundesrat eine Mehrheit finden, wären wir aber schon einen erheblichen Schritt weiter.

Kurz zur Historie:
Ende 2015 schlug die Europäische Kommission in der sogenannten "Feuerwaffenrichtlinie" vor, dass halbautomatische zivile Feuerwaffen, die wie Kriegswaffen aussehen, zukünftig verboten sein sollen. Der Rat für Justiz und Inneres der Europäischen Kommission nahm aber im Juni 2016 wesentliche Teile des Vorschlags bedauerlicherweise nicht an. Nach einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 20. Dezember 2016 soll es im Rahmen des sogenannten "Trilogs" mit dem Rat und dem Europäischen Parlament zu einem Kompromiss gekommen sein, der weitgehend an den Forderungen des Rates orientiert ist. So sollen Sportschützen und Jäger halbautomatische Langwaffen erlaubt bleiben, die bis zu elf Schuss abgeben können. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Die einzelnen Mitgliedstaaten dürfen im Rahmen ihrer waffenrechtlichen Regelungen strengere Vorschriften erlassen. Für den Senat und Innensenator Mäurer ein Grund, schleunigst aktiv zu werden. "Wir möchten keinen Versuch unterlassen, über eine Bundesratsinitiative strengere Vorschriften in Deutschland zu erlassen. Je weniger solche Waffen im Umlauf sind, desto geringer ist auch die Gefahr eines Missbrauchs."

Sollte Bremens Initiative erfolgreich sein, müssten künftig kriegswaffenähnliche Waffen in Privatbesitz unbrauchbar gemacht werden.