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Drei Viertel der Pflegebedürftigen im Land Bremen werden zu Hause versorgt

04.01.2017

Das Statistische Landesamt Bremen teilt mit:

Nach den Ergebnissen der zweijährlichen Pflegestatistik erhielten Ende Dezember 2015 im Land Bremen insgesamt 24 787 Pflegebedürftige Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung (Elftes Sozialgesetzbuch SGB XI); das waren rund 2 200 bzw. 10 Prozent mehr als 2013. Den größten Zuwachs an Leistungsempfänger/-innen gab es in der Pflegestufe I von 13 152 auf 14 983 (+13,9 Prozent). Die Zahl der Pflegebedürftigen in der Pflegestufe II mit 7 058 (2013: 6 722) und in der Pflegestufe III (einschließlich Härtefälle) mit 2 673 (2013: 2 620) hat sich dagegen nur leicht erhöht. Bei 73 Pflegebedürftigen (2013: 70) war die Zuordnung zu einer Pflegestufe noch nicht erfolgt.

Von den 24 787 Pflegebedürftigen waren 8 734 männlich und 16 053 weiblich. Mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen (13 190 oder 53,2 Prozent) gehörte zu den Hochbetagten im Alter von 80 und mehr Jahren, von denen wiederum 5 581 oder 42,3 Prozent eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz aufwiesen.

18 495 oder 74,6 Prozent der Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt, und zwar 11 365 Pflegebedürftige mit ausschließlich Pflegegeld, die allein von ihren Angehörigen oder anderen Pflegepersonen gepflegt wurden, während 7 130 die Leistungen von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nahmen. 6 292 Pflegebedürftige befanden sich am 15. Dezember 2015 in Pflegeheimen mit vollstationärer Dauer- oder Kurzzeitpflege.

Aufgrund des demografischen Wandels wird die Zahl der Pflegebedürftigen und insbesondere auch die Zahl der Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in Zukunft weiter steigen. Pflegebedürftige, die aufgrund demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, geistiger Behinderungen oder psychischer Erkrankungen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben, erhalten zusätzliche Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Von den 24 787 Pflegebedürftigen (Pflegestufe I bis III) wiesen 40 Prozent eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz auf (9 909). Bei den Pflegebedürftigen mit ambulanter Pflege war knapp ein Drittel (2 229 oder 31,3 Prozent) und von den Pflegegeldempfängern 3 228 oder 28,4 Prozent betroffen. Bei den 6 292 Pflegebedürftigen in den vollstationären Pflegeheimen lag der Anteil dagegen bei 70,8 Prozent. Außerdem gab es im Land Bremen weitere 1 350 Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ohne Pflegestufe, deren Hilfebedarf nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreichte (sogenannte Pflegestufe 0).

Mit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II zum 01.01.2017 wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Die bis zu diesem Stichtag bereits vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) begutachteten Pflegebedürftigen werden von den Pflegekassen automatisch in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Auf Basis der Ergebnisse der Pflegestatistik vom Dezember 2015 wären danach im Land Bremen von den über 26 000 Pflegebedürftigen (Pflegestufen I bis III sowie 0) 11 831 dem Pflegegrad 2 zugeordnet, 7 980 dem Pflegegrad 3, 4 393 dem Pflegegrad 4 und 1 860 dem Pflegegrad 5.

Weitere Ergebnisse der Pflegestatistik sind in dem Faltblatt "Pflege im Land Bremen: Ergebnisse der Pflegestatistik 2013 und 2015" sowie im "Statistischen Jahrbuch 2016" als PDF-Dateien verfügbar (www.statistik.bremen.de, Menüpunkt "Themen – Gesundheit und Pflege"). Zudem bietet die Datenbank "Bremen Infosystem" die Möglichkeit, individuelle Datenabfragen zu gestalten und für die weitere Bearbeitung zu exportieren (www.statistik.bremen.de, Menüpunkt "Datenangebote").

Weitere Auskünfte zur Statistik erteilt:
Sylvia Doyen Telefon: (0421) 361-2138
E-Mail: sylvia.doyen@statistik.bremen.de

Die Tabelle "Pflegebedürftige im Land Bremen Ende Dezember 2013 und 2015 nach ausgewählten Merkmalen" zum PDF-Download (pdf, 23.9 KB)