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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Höhe des Sozialgeldes für Kinder überprüfen!

23.05.2008

Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter setzt sich im Bundesrat für eine bessere soziale Absicherung von Kindern ein

Der Bundesrat hat heute (23.05.2008) die Bundesregierung aufgefordert, die Regelleistungen für Kinder im Rahmen des ArbeitsIosengeldes II sowie der Sozialhilfe neu zu bemessen. Als Grundlage dafür sei eine Erfassung des besonderen Bedarfs von Kindern vorzusehen, so der beschlossene Antrag des Bundesrats. Bisher ist für Kinder nur eine prozentuale Ableitung des Bedarfs eines Erwachsenen vorgesehen. Besondere Bedürfnisse von Kindern, die sich aus der Entwicklung eines Kindes ergeben und auch Bildungschancen beeinflussen, sind derzeit nicht berücksichtigt. Geprüft werden soll bis Ende 2008 außerdem, in welchen Bereichen Sachleistungen (anstelle von Geldleistungen) eine chancengerechte Teilhabe der Kinder am gesellschaftlichen Leben befördern. Sicherzustellen ist auch, dass die Kosten für die Mittagsverpflegung von Kindern in Ganztagsschulen und Kindertageseinrichtungen sowie für besondere Lernmittel durch die Leistungen abgedeckt werden.


Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter dazu heute im Bundesrat: „Wir wollen für alle Kinder in unserem Land eine gleichberechtigte Chance zur Teilhabe an Bildung, Ausbildung, Gesundheit und beruflicher Perspektive. Und wenn wir das wollen – und das müssen wir wollen – dann ist die Frage nach der Angemessenheit des Regelsatzes für Kinder nach dem Sozialgesetzbuch eine ganz wichtige, eine ganz entscheidende Frage. Die Regelleistungen müssen an den spezifischen Bedarfen von Kindern ausgerichtet werden! Wir reden dabei über die Zukunftschancen von Kindern – und nicht über Almosenverteilen.“