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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter teilt mit:

19.05.2008

„Ich weise die Vorwürfe der Schlamperei in der Sozialbehörde entschieden zurück“, so reagierte Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter heute (19. Mai 2008) auf eine entsprechende Mitteilung der Bremer CDU.


Das Kündigungsverfahren gegen den mit Kevin befassten Sachbearbeiter war durch die Sozialbehörde unmittelbar nach dem Vorliegen des Innenrevisionsberichts (2. Januar 2007) eingeleitet worden. Nach Auffassung des Sozialressorts waren erst mit diesem Bericht, der auch Anhörungen umfasste, die Grundlagen für eine Kündigung gegeben. Der Personalrat hat dieser Kündigung widersprochen. Das Verfahren wurde bis zur Einigungsstelle gebracht. Die Einigungsstelle, die über Kündigungen abschließend entscheidet, hat die Kündigung dann aus formalen Gründen für unzulässig erklärt. Das Sozialressort war damit zur Wiederbeschäftigung bzw. zumindest zu weiteren Zahlung des vollen Gehalts verpflichtet.


Die Einigungsstelle berief sich darauf, dass schon mit dem Bericht des damaligen Staatsrats Mäurer alle Tatsachen bekannt waren, um eine Kündigung zu betreiben. „Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass ein so weitreichender Schritt wie eine Kündigung sich nicht ausschließlich auf einen Bericht nach Aktenlagen stützen kann, sondern auch eine Anhörung der Betroffenen und eine Untersuchung der Strukturen erforderlich waren. Das haben wir mit dem Innenrevisionsbericht sofort in Auftrag gegeben“, so Staatsrat Dr. Joachim Schuster.


Ingelore Rosenkötter: „Um Missverständnisse zu vermeiden und weiteren Schaden für das Amt für Soziale Dienste auszuschließen, habe ich heute angeordnet, dass der ehemalige Fallmanager bis auf weiteres wieder suspendiert wird. Ich werde weiter dafür sorgen, dass er auch zukünftig keinesfalls in der sozialen Arbeit tätig sein wird. Wir werden jeweils prüfen, ob sich aus den laufenden bzw. anstehenden Gerichtsverfahren Tatsachen ergeben, die eine neuerliche Kündigung rechtfertigen und diese dann gegebenenfalls aussprechen.“