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Der Senator für Finanzen

Informationsfreiheit – Senat beschließt weitgehende Veröffentlichungspflicht

15.04.2008

Laut Bremer Informationsfreiheitsgesetz haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht auf Auskünfte von den Verwaltungen. Gleichzeitig sieht das Gesetz Veröffentlichungspflichten für zahlreiche Dokumente vor. Dabei geht das Bremer Informationsfreiheitsgesetz bezogen auf die Veröffentlichungspflichten über alle anderen deutschen Informationsfreiheitsgesetze (auch das des Bundes) hinaus. Die heute (15.04.2008) im Senat verabschiedete „Verordnung über die Veröffentlichungspflichten nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz“ konkretisiert genauer, welche Unterlagen veröffentlicht werden sollen. Dazu zählen Senatsbeschlüsse samt dazu gehörenden Vorlagen, Protokolle und Beschlüsse öffentlicher Sitzungen (z. B. Deputationen), Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Gutachten, Handlungsempfehlungen und Berichte. Ausgenommen sind Informationen, die rechtlich besonders geschützt sind - beispielsweise Betriebsgeheimnisse oder personenbezogene Daten.


„Informationsfreiheit beinhaltet auch eine Bringschuld: Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu möglichst vielen Informationen verschaffen, ohne dass sie extra Anträge auf Akteneinsicht formulieren müssen“, betont Bürgermeisterin Karoline Linnert. Aktuell wird ein zentrales elektronisches Informationsregister aufgebaut – ein bundesweites Novum! Das Informationsregister wird in wenigen Wochen auf einer Pressekonferenz vorgestellt. „Im Informationsregister werden Interessierte bequem und schnell fündig werden. Unser Ziel ist es, möglichst viel Informationen zur Verfügung zu stellen.“


Karoline Linnert bezeichnet den heutigen Senatsbeschluss als einen wichtigen Schritt zur demokratischen Willensbildung: „Ich wünsche mir Bürgerinnen und Bürger, die sich aktiv in die Politik einmischen und die Gesellschaft mit gestalten. Voraussetzung dafür ist eine informierte Öffentlichkeit. Die heute beschlossene weitgehende Veröffentlichungspflicht und das im Aufbau befindliche zentrale Informationsregister sind dafür eine gute Grundlage.“