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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Senat beschließt Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel zur Verbesserung von Studium und Lehre

15.04.2008

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (15.04.2008) beschlossen, den Bremer Hochschulen in den Jahren 2008 und 2009 jeweils 7,5 Millionen Euro zur Verbesserung von Studium und Lehre zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
Im Wintersemester 2007/08 waren an den vier staatlichen Bremer Hochschulen ca. 29 000 Studierende immatrikuliert. Die Universität, die Hochschule Bremen und die Hochschule Bremerhaven haben ihre Studienangebote nahezu vollständig auf die neue gestufte Studienstruktur von Bachelor und Master umgestellt, die Hochschule für Künste befindet sich noch im Umstellungsprozess. Damit gehören die Bremer Hochschulen zu den führenden Hochschulen in Deutschland bei der Umsetzung der gestuften Studienstrukturen.


In den Bereichen der Absolventenzahlen, der Studiendauer sowie der Studienabbruchquoten hat das Land Bremen jedoch, insbesondere die Universität, im Ländervergleich noch Nachholbedarf. Dieser soll mit den Schwerpunktmitteln zur Verbesserung der Lehre getilgt werden.


Das Land Bremen beteiligt sich einerseits mit hälftiger Ko-Finanzierung am Hochschulpakt des Bundes und garantiert, den hohen Stand der Studienanfängerquote des Jahres 2005 (5 256 Studienanfänger) auch weiterhin aufrecht zu erhalten. Die Komplementärmittel für den Hochschulpakt betragen 2008 rund 1,5 Millionen Euro, 2009 sind es 2,5 Millionen Euro. Darüber hinaus setzt die Regierungskoalition einen klaren Schwerpunkt auf die Verbesserung von Studium und Lehre und stellt den Bremer Hochschulen in den Jahren 2008 und 2009 noch mehr Geld zur Verfügung. Es summiert sich dann auf jeweils insgesamt 7,5 Millionen Euro. Diese sollen an den Hochschulen zur Verbesserung der Betreuungsrelation, der Studienberatung, der Lehrqualität, für Sach- und Personalmittel für Qualitätsmanagementverfahren und für die Verwirklichung weiterer Ziele und Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung eingesetzt werden. So sollen beispielsweise Hochschulzugang und Studienerfolg von Studierenden mit Migrationshintergrund verbessert, Einschreibevorgänge mit Hilfe entsprechender Software vereinfacht und die Chancengleichheit für Frauen gewährleistet werden.


Die Hochschulen haben Konzepte mit Vorschlägen für Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung vorgelegt, die Grundlage für die Zuweisung der Mittel sind. Zur Bewertung der Maßnahmen berichten die Hochschulen jährlich über deren Verwendung und die damit erzielten Effekte.


Wissenschaftssenatorin Renate Jürgens-Pieper begrüßte den Beschluss des Senats, den Hochschulen zusätzliche Mittel für Maßnahmen in der Lehre und für die Sicherung der Studienplätze bereit zu stellen: „Das zeigt, welch hohe Prioritätensetzung der Senat zugunsten der Ausbildung in den Hochschulen getroffen hat.“