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Der Senator für Finanzen

Datenschutzbeauftragter gibt 2. Bericht zur Informationsfreiheit ab

28.03.2008

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilt mit:

Mit deutlicher Kritik an der bremischen Verwaltung hat der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit, Sven Holst, seinen zweiten Jahresbericht eingeleitet. Das Bremer Informationsfreiheits-Gesetz (BremIFG) ist seit August 2006 in Kraft und garantiert den Bürgerinnen und Bürgern einen Anspruch auf Zugang zu so gut wie allen Daten der Verwaltung. Von einigen Ressorts würden die Regelungen dieses Gesetzes aber „nicht besonders ernst genommen“, beanstandet Holst und nennt es einen „mühsamen Prozess“, die Informationsfreiheit „in den Köpfen der Verwaltung zu verankern“.

Es sind vor allem zwei Punkte, die dem Landesbeauftragten die Bilanz des Jahres 2007 „verhageln“: die nur schleppende Einführung des so genannten elektronischen Informationsregisters sowie die mangelnde Erhebung statistischer Daten zur Gesetzesanwendung in den Behörden selbst.

  • Das BremIFG schreibt die Einrichtung eines zentralen elektronischen Informationsregisters vor und verpflichtet alle öffentlichen Stellen, dieses Register mit Daten über Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu „füttern“. Die Umsetzung dieser Gesetzesvorschrift geht nach Holsts Darstellung aber nur langsam voran. Aus der geplanten Einführung des Registers im Frühjahr 2007 sei schon nichts geworden, seit Ende vergangenen Jahres laufe die Einrichtung immerhin im Probebetrieb mit Testdaten, er hoffe nunmehr, dass der von der Verwaltung für Mai 2008 angekündigte Termin zur Freischaltung des Registers eingehalten werde, so der Landesbeauftragte.

  • Das BremIFG schreibt auch vor, dass seine Auswirkungen in wenigen Jahren amtlich überprüft werden: Zunächst wird 2010 der Senat einen entsprechenden Erfahrungsbericht zu erstellen und der Bürgerschaft vorzulegen haben; 2011 hat dann das Parlament eine wissenschaftliche Evaluation vorzunehmen. Für die Umsetzung dieser Vorschriften sei es unerlässlich, so Holst, dass seitens aller Behörden statistische Daten über Bürger-Anträge gemäß dem Informationsfreiheits-Gesetz gesammelt werden – Gegenstand des Antrags, Dauer der Bearbeitung, Art der Entscheidung, Anzahl von Widersprüchen oder Klagen. Tatsächlich aber würden solche Daten bislang „in keiner Dienststelle“ erhoben, beanstandet Holst in seinem jährlichen Rechenschaftsbericht für Senat und Bürgerschaft und warnt, eine nachträgliche Erhebung werde allein aus zeitlichen Gründen schon bald unmöglich sein: „Die Überprüfung des Auswirkungen des Gesetzes“ nach entsprechender Vorschrift „droht ins Leere zu laufen“.

Der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit sieht in dem Gesetz einen „fundamentalen Kulturwandel“, den es nicht nur in der Verwaltung, sondern auch bei den Bürgerinnen und Bürgern zu verankern und bekannt zu machen gelte: Das Recht auf Informationszugang sei vielen noch nicht bekannt, teilweise gebe es aber auch unzutreffende Vorstellungen, welche Informationen denn zu erhalten seien, bilanziert Holst und plädiert für eine erneute „Öffentlichkeitsoffensive“.



Hinweis:
Abruf (Download) / Bestellung: Der Jahresbericht liegt als Drucksache vor und kann beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bestellt werden (Telefon 0421 361-2010 in Bremen; 0471 596-2010 in Bremerhaven) und wird auf Nachfrage zugesandt. Außerdem ist er unter www.informationsfreiheit-bremen.de Externes Angebotim Internet abrufbar.