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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Vorsorgevollmacht sichert Recht auf Selbstbestimmung im Pflegefall

23.11.2016

Mit einer Vorsorgevollmacht kann jeder Mensch frühzeitig das Recht auf Selbstbestimmung sichern, für den Fall, dass er wegen Pflegebedürftigkeit keine Entscheidungen mehr treffen kann. Am Dienstag, 29. November 2016, 15 Uhr, erläutert die Referentin Bettina Schmidt von der Betreuungsbehörde im Pflegestützpunkt Vahr, Berliner Freiheit 3, was bei der Ausstellung einer Vorsorgevollmacht zu bedenken ist und wie diese aussehen sollte.

Der Eintritt ist frei, um Anmeldung unter Telefon 0421/6962420 oder per E-Mail unter der Adresse sarah.blumenstein@bremen-pflegestuetzpunkt.de.