Sie sind hier:

Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Hochrangige jordanische Delegation informiert sich über Justizvollzug in Bremen

23.11.2016

Eine Delegation aus dem Königreich Jordanien unter Führung des Leiters der jordanischen Strafvollzugsbehörde Walid Al Battah, hat sich gestern und heute (22. und 23. November 2016) beim Senator für Justiz und Verfassung und in der Justizvollzugsanstalt Bremen über die Arbeitsweise des deutschen und speziell des bremischen Strafvollzugs informiert.

Staatsrat Prof. Matthias Stauch empfing die Delegation am heutigen Mittwoch und freute sich über das jordanische Interesse an der Arbeit im bremischen Justizvollzug: "Wir sind stolz, Ihnen unsere Arbeit mit den Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Bremen zeigen zu können und geben unsere Erfahrungen gerne weiter. Ihr Interesse verdeutlicht, dass die nicht immer einfache, aber sehr erfolgreiche Arbeit hinter den Mauern der Justizvollzugsanstalt Bremen über die Grenzen Bremens hinaus geschätzt und anerkannt wird. Daneben sind wir neugierig zu erfahren, wie der Justizvollzug in Jordanien organisiert und konkret durchgeführt wird."

Der Besuch wurde durch enge Kontakte zwischen der Deutschen Stiftung für Internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ), der Europäischen Union, der senatorischen Behörde und der Vertretung der obersten Polizeibehörde Jordaniens ermöglicht. Er schließt an ein mit enger Unterstützung von Frankreich und Deutschland in den Jahren 2012 bis 2014 im jordanischen Justizvollzug durchgeführtes Reformprojekt an.

Neben dem Personalkonzept des bremischen Strafvollzugs ging es der jordanischen Delegation vor allem um Fragen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Diagnose von Gefangenen sowie der Vollzugs- und Eingliederungsplanung. Zentrales Element der Aufnahme in den bremischen Strafvollzug ist das sogenannte MIVEA-Verfahren. Eine Person wird dabei mit dem Typus eines Kriminellen oder Nicht-Kriminellen verglichen. Der Gefangene wird hierzu in seinen Verhaltensweisen, Wertvorstellungen und Interessen, die für seine Lebensplanung wesentlich sind, verglichen. Es handelt sich um ein Verfahren zur Erstellung von Kriminalprognosen, das auf die aufwändigste kriminologische Vergleichsuntersuchung in Deutschland zurückgeht, die in den Jahren 1965 bis 1995 erfolgte.

Foto: Justizvollzugsanstalt Bremen