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Der Senator für Kultur

Neue Grundlage der Zusammenarbeit

26.02.2008

Der Senator für Kultur und die Gerhard-Marcks-Stiftung teilen mit:

Der Senator für Kultur und die Gerhard-Marcks-Stiftung haben sich auf eine neue Grundlage der Zusammenarbeit verständigt. Diese beinhaltet einerseits eine Neuregelung der institutionellen Förderung, andererseits willigte die Gerhard-Marcks-Stiftung in eine intensivere Zusammenarbeit mit dem Kulturressort ein. Der zwischen dem Ressort und der Stiftung geschlossene Kompromiss wurde am heute (Dienstag, 26. Februar) auf der Sitzung der Kultur-Deputation vorgestellt.


Die Stadtgemeinde Bremen ist zweite Stifterin der 1969 errichteten Gerhard-Marcks-Stiftung. Die Stiftungsurkunde enthält unterschiedlich interpretierbare Klauseln zur Zahlungsverpflichtung der Stadtgemeinde Bremen, über deren Reichweite Dissens zwischen dem Stiftungsvorstand und dem Senator für Kultur bestand. Vor diesem Hintergrund hatte die Stiftung im Jahr 2003 Klage vor dem Landgericht Bremen eingereicht und einen Betrag von fast zwei Millionen Euro nachverlangt.
Kultur-Staatsrätin Carmen Emigholz hatte dann ab Sommer 2007 die Bemühungen um eine einvernehmliche Einigung intensiviert und zum Abschluss gebracht. In der Folge wurde ein Vergleich geschlossen, dem der Senat und der Stiftungsvorstand im Dezember 2007 zugestimmt haben.


Durch diese Einigung konnte die Stadtgemeinde Bremen die Zahlung der im Raum stehenden Forderung vermeiden. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadtgemeinde zu einer Erhöhung der institutionellen Förderung. Diese wird auf jeweils 605.500 Euro für 2008/2009, 613.000 Euro (2010) und 620.500 Euro (2011) festgelegt. Des Weiteren beteiligt sich Bremen mit 180.000 Euro an der Erneuerung der Heiz- und Klimaanlage.


„Wir haben jetzt nach harten Verhandlungen wieder eine tragfähige Grundlage. Darüber freue ich mich sehr“, so die Staatsrätin für Kultur, Carmen Emigholz und Dr. Jürgen Fitschen, Direktor des Gerhard-Marcks-Hauses. „Der geschlossene Vergleich wird den Interessen beider Seiten gerecht. Die Laufzeit wollen wir nun gemeinsam nutzen, um eine dauerhafte Regelung, die für beide Seiten befriedigend ist, herbeizuführen“, so die Staatsrätin weiter.