Sie sind hier:

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Umweltsenator gibt Zuschüsse für Wärmedämmung

15.02.2008

Private Hauseigentümer können wieder Zuschüsse des Umweltressorts für die Wärmedämmung ihrer Gebäude in Anspruch nehmen. Das Förderprogramm „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“ wird am 18. Februar 2008 neu gestartet. Im Haushaltsentwurf 2008 sind rund 1,6 Millionen Euro für das Förderprogramm eingeplant. Bau- und Umweltsenator Dr. Reinhard Loske: „Wir wollen die Fördermittel im Vergleich zu den Vorjahren deutlich aufstocken. Das ist gut angelegtes Geld, das Arbeitsplätze im Handwerk schafft und zugleich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet.“

Weil der Haushalt noch nicht beschlossen ist, hat der Haushalts- und Finanzausschuss heute (15. Februar 2008) eine Ausnahme von der Bewirtschaftung beschlossen und zunächst 400.000 Euro für das Programm freigegeben. Mit diesen Mitteln soll die „haushaltslose Zeit“ überbrückt werden, die voraussichtlich im April 2008 mit dem Beschluss des Doppelhaushalts 2008/2009 durch die Bremische Bürgerschaft enden wird.

Eine gute Wärmedämmung ist die wichtigste Maßnahme, um den Energieverbrauch von Gebäuden zu begrenzen. Wenn ein älteres Wohngebäude rundum nach den Standards des Bremer Wärmeschutzprogramms gedämmt wird, kann der Heizenergieverbrauch des Gebäudes um 70 bis 80 Prozent gesenkt werden. Eine gute Wärmedämmung ist damit zugleich der beste Schutz gegen hohe Energiepreise.

Im Rahmen des Programms „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“ wird die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden, Dächern, Dachböden und Kellerdecken gefördert. Die Gebäude müssen vor dem 1. Januar 1984 im Land Bremen errichtet worden sein und dürfen höchstens zehn Wohneinheiten haben. Die technischen Anforderungen an die Wärmedämmung, insbesondere die erforderlichen Dämmschichtdicken, sind in einer Förderrichtlinie festgelegt. Die Richtlinie wurde für den Neustart des Programms aktualisiert und stellt zum Teil deutlich höhere Anforderungen als die früher geltende Fassung.

Zeitgleich mit dem Wärmeschutzprogramm läuft auch das Förderprogramm „Ersatz von Elektroheizungen“ wieder an. In diesem Programm werden Zuschüsse für den Ersatz von elektrischen Raumheizungen durch Heizungssysteme auf Basis von Nah- und Fernwärme, Erdgas und Heizöl gewährt.

Förderanträge nach dem Programm „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“ können ab sofort beim Projektträger BreMo gestellt werden. Die neue Förderrichtlinie, die Ausführungsbestimmungen dazu und neue Antragsformulare können unter der Internetadresse www.bremo.info Externes Angebotheruntergeladen oder telefonisch dort angefordert werden.

Antragsteller aus Bremen erreichen die BreMo unter der folgenden Adresse:
BreMo GbR, Postfach 10 72 25, 28072 Bremen
Tel.: (0421) 835 888-22
E-Mail: energie@bremo.info


Die BreMo ist dienstags, mittwochs und donnerstags jeweils von 10 bis 16 Uhr telefonisch erreichbar. Persönliche Beratungen durch BreMo-Mitarbeiter können nach telefonischer Terminvereinbarung in Anspruch genommen werden.

Antragsteller aus Bremerhaven erreichen die BreMo unter der folgenden Adresse:
BreMo GbR, Lange Straße 6, 26316 Varel
E-Mail: energie@bremo.info


Persönliche Beratungen durch BreMo-Mitarbeiter im Kundencenter der swb Bremerhaven können nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. (0471) 477-2929 in Anspruch genommen werden.

Förderanträge nach dem Programm „Ersatz von Elektroheizungen“ können bei den Kundencentern der swb in Bremen und Bremerhaven zu den bekannten Öffnungszeiten, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr, gestellt werden.