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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Kindertagespflege wird erweitert: Sogenannte Groß-Tagespflegestellen sollen möglich werden

14.02.2008

Staatliche Deputation für Soziales stimmt geplanten Gesetzesänderungen zu

Die staatliche Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration hat heute (14.02.2008) auf Vorschlag von Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter den geplanten Änderungen des Bremischen Tageseinrichtungs- und Tagespflegegesetzes zugestimmt. Mit einem geänderten Gesetz wird es möglich, dass bis zu zwei Tagesmütter/Tagesväter in angemieteten kindgerechten Räumen gleichzeitig tätig sind (so genannte Groß-Tagespflegestelle). Werden von zwei Personen gemeinsam mehr als acht fremde Kinder betreut, muss eine der Personen eine pädagogische Fachkraft sein. Jede der betreuenden Personen benötigt eine gesonderte Erlaubnis zur Kindertagespflege. Auch müssen die Kinder jeweils einer Person zugeordnet sein. Die beabsichtigten Änderungen sehen ebenfalls vor, dass höchstens zehn gleichzeitig anwesende fremde Kinder von zwei Kräften betreut werden dürfen.


Bisher fand Kindertagespflege dem Gesetz zufolge in der Wohnung des zu betreuenden Kindes oder in der Wohnung der Tagesmutter/des Tagesvaters statt. Eine Tagesmutter/ein Tagesvater durfte nicht mehr als fünf Kinder betreuen.