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Der Senator für Finanzen

Pendlerpauschale – Bundesverfassungsgericht entscheidet

01.02.2008

„Alle Steuerbescheide werden hinsichtlich der Pendlerpauschale vorläufig erteilt“, betont Finanzsenatorin Karoline Linnert mit Blick auf die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG). „Sollte in Karlsruhe die geltende Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt werden, verlieren die Steuerzahler kein Geld. Dann werden die Steuerbescheide korrigiert und zuviel erhobene Steuern zurückgezahlt.“


Bis zur BVG-Entscheidung können sich Pendler die alte Pauschale (ab dem ersten Kilometer) auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Eins sollten die Pendler dabei bedenken: Wenn das Gericht die aktuelle Pendlerpauschale für verfassungskonform hält, entsteht eine Rückzahlungspflicht zuzüglich Zinsen.


Mit der Entscheidung der Verfassungsrichter wird noch in diesem Jahr gerechnet. Fragen zur Pendlerpauschale beantworten die zentralen Informationsstellen der Finanzämter.