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Der Senator für Finanzen

Bundesrat stimmt Grundsteuerreform zu

04.11.2016

In seiner Sitzung am heutigen Freitag (04.11.20216) hat der Bundesrat mit einer großen Mehrheit der Länder einer Reform der Grundsteuer inklusive des Bewertungsverfahrens zugestimmt.
"Ich bin sehr zufrieden, dass der Bundesrat den Empfehlungen der Finanzminister gefolgt ist und diese Reform auf den Weg gebracht hat", kommentierte Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert das Ergebnis. "Bund und Länder haben viele Jahre miteinander um diese Reform gerungen. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf gibt es endlich einen gangbaren Kompromiss, der für größere Gerechtigkeit sorgt und verfassungskonform ist", ergänzt Linnert.

Eine Reform der Grundsteuer und des Bewertungsverfahrens war überfällig, da die Festsetzung der Grundsteuer bisher Grundstückswerte zugrunde gelegt hat, die in den alten Bundesländern nach den Verhältnissen von 1964 und in den neuen Ländern sogar nach den Verhältnissen aus dem Jahr 1935 ermittelt werden. Wertentwicklungen wurden damit nicht berücksichtigt. Das führte zum Teil zu erheblichen Wertverzerrungen, die ungerecht für den einzelnen Immobilienbesitzer waren und sind, und mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbart werden können.

Mit dem Bundesratsbeschluss wollen die Länder Grundstücke künftig nach dem Bodenrichtwert bemessen, der sich aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen aus der Vergangenheit ergibt. Bei bebauten Grundstücken wird zusätzlich noch der Wert des Gebäudes ermittelt.

Im Übrigen bleibt es bei dem bisherigen dreistufigen Bewertungsverfahren. Danach hängt der Steuersatz zunächst von dem - mit der Reform neu zu bestimmenden - Wert des Grundstücks und der Immobilie ab. Je nach Nutzung wird der Wert dann mit einer Messzahl multipliziert und um den Hebesatz ergänzt, den jede Kommune unterschiedlich festsetzt.
Bundesweit müssen rund 35 Millionen Grundstücke und Gebäude in den nächsten Jahren neu bewertet werden. Die Taxierung aller Grundstücke soll nach dem Gesetzentwurf zum 1. Januar 2022 erfolgen.

"Wir wollen die Grundsteuerreform aufkommensneutral gestalten. Das bedeutet, dass es durch die Reform des Bewertungsverfahrens Verschiebungen geben wird: Weil die heutige Grundsteuer zu Lasten von Neubaugebieten mit hohem Mietwohnungsbaubestand ungerecht ist, kann man davon ausgehen, dass Mieterinnen und Mieter in Zukunft im Durchschnitt weniger Grundsteuer in ihren Nebenkosten zahlen müssen", sagte die Finanzsenatorin abschließend.