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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Landgericht hat 6-Millionen-Klage von bwin gegen Bremen abgewiesen

27.12.2007

Kein Schadenersatzanspruch für Sportwettenanbieter wegen Werbeverbot

Das Landgericht Bremen hat heute die Klage des kommerziellen Sportwettenanbieters bwin gegen die Stadt Bremen über sechs Millionen Euro Schadenersatz als unbegründet zurückgewiesen (Az.: 1 O 2375/06). In der Bundesliga-Saison 2006/2007 war dem SV Werder Bremen verboten worden, auf den Trikots für „bwin“ zu werben. Die von bwin seinerzeit eingelegten Rechtsmittel gegen das Verbot waren erfolglos geblieben. bwin argumentierte jetzt in seiner Klage beim Landgericht, dass dem Unternehmen durch das Verbot der Trikotwerbung beim SV Werder Bremen ein Schaden von über 6 Millionen Euro entstanden sei.


„Die Entscheidung des Landgerichts Bremen, mit der die Schadenersatzansprüche als unbegründet abgewiesen werden, bestätigt eindeutig unsere Position“, sagt ein Sprecher des Senators für Inneres. „Die Verwaltung hat das Verbot unter sorgfältiger Abwägung der nationalen und europarechtlichen Rechtsprechung ausgesprochen und auf mehr als 100 Seiten stichhaltig begründet.“


In der mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter betont, dass sich das zuständige Amt völlig zu Recht auf das strafrechtliche Verbot der Werbung für unerlaubte Glücksspiele nach § 284 StGB gestützt habe. Auch die Feststellung der Verwaltung, dass bwin in Bremen keine Sportwetten anbieten oder vertreiben dürfe, sei durch die Rechtsprechung gedeckt. Wie bereits eine Reihe anderer Gerichte in verschiedenen Bundesländern zuvor hat nun auch das Bremer Landgericht festgestellt, dass die DDR-Erlaubnis von bwin keine Gültigkeit im Bundesland Bremen besitzt.


Die Begründung dieser neuen Entscheidung der 1. Kammer des Landgerichts Bremen entspricht dem bereits am 20.12.2007 verkündeten Urteil der 2. Kammer für Handelssachen dieses Gerichts (Az.: 12 O 379/06), mit dem bwin.de der Vertrieb von Sportwetten bundesweit verboten wurde, sowie der Grundsatzentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen vom 12. Dezember 2007 (Az.: 3 Bs 286/06), in der bwin ein Vertriebs- und Werbeverbot in den elf alten Bundesländern auferlegt wurde. Der Wiener Firma bwin.com wurden vom Oberverwaltungsgericht Sachsen am gleichen Tage sämtliche eigenen Aktivitäten in Deutschland verboten (Az.: 3 BS 311/06).


Nachdem auch bereits das OLG Köln in seinem Urteil vom 14.09.2007 (Az.: 6 U 63/06) das Angebot und die Bewerbung von bwin.com bundesweit verboten hat, dürfte es nach Ansicht von Rechtsexperten für den größten ausländischen Anbieter von Sportwetten in Deutschland zunehmend schwieriger werden, sein illegales Angebot aufrechtzuerhalten.