Sie sind hier:

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Hafengebühren werden erhöht

19.12.2007

Die Deputation für Wirtschaft und Häfen hat heute (19.12.2007) der Erhöhung der Hafengebühren zugestimmt.


Unter anderem werden folgende Änderungen der Bremischen Hafengebührenordnung vorgenommen:


  1. Die Raumgebühren werden um jeweils 3 Prozent angehoben. Diese Erhöhung trägt zur angemessenen und erforderlichen Finanzierung der öffentlichen Hafenverwaltung bei.
  2. Die Kappungsgrenze der Gebührenberechnung wird von derzeit 80.000 BRZ (Bruttoraumzahl) auf 90.000 BRZ angehoben. Aufgrund der Entwicklung der Schiffsgrößen ist eine Anhebung der Kappungsgrenze um weitere 10.000 BRZ geboten. Die Schiffe, die die bremischen Häfen in dieser Größenordnung anlaufen, werden zwar immer größer, damit steigt aber nicht die Anzahl dieser Schiffe, sie bleibt trotz des Booms des Seeverkehrs nahezu konstant. Schiffe der Postpanmax-Klasse liegen weit über der Kappungsgrenze von 90.000 BRZ.
  3. Um die Verlagerung des Transportgutes von der Straße auf das Wasser zu fördern, reduziert Bremen die Hafengebühren für die Bereiche Short/Sea und Europaverkehr. Die Berechnungsgrenzen waren unterteilt in bis und über 4.000 BRZ, jetzt wird die Grenze auf 7.000 BRZ angehoben.


Durch die Erhöhung der Raumgebühr und die Anhebung der Kappungsgrenze abzüglich der Anpassung im Feeder-/Short-Sea-Tarif sowie im Tarif des Europaverkehrs werden Mehreinnahmen von insgesamt ca. 1.310.190 Euro erwartet.


„Die Hafennutzer tragen durch die Raumgebühren zur Finanzierung der Kosten für Herstellung, Instandhaltung und Unterhaltung des Hafens bei. Dieser Beitrag muss auf einem wettbewerbsfähigen Niveau gehalten werden. Bremen wird sich bei den Hafengebühren auch künftig an dem Niveau der konkurrierenden Häfen orientieren. Dies ist vor dem Hintergrund der immensen Investitionen insbesondere für die Containerverkehre erforderlich und vertretbar“, so Hafensenator Ralf Nagel.