Sie sind hier:

Senatskanzlei

Jens Böhrnsen: Kampf gegen Armut bester Kinderschutz

12.12.2007

Bürgermeister Jens Böhrnsen unterstützt Beck-Sieben-Punkte-Aktionsplan / Bremer Initiative im Bundesrat

Volle Unterstützung für den Sieben-Punkte-Aktionsplan „Für einen besseren Schutz unserer Kinder“, den heute (12.12.2007) Kurt Beck, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, vorgestellt hat, signalisierte Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen. Ergänzend zu den angesprochenen Punkten stellte Böhrnsen das Thema Armutsbekämpfung bei Kindern in den Mittelpunkt: „Kinderarmut äußert sich in vielfältigen Formen und beeinflusst entscheidend die gesundheitliche und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und ihre Chancen auf Teilhabe an Bildung, Gesundheit und späteren beruflichen Perspektiven.“


In der kommenden Woche (19.12.2007) treffen sich die Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin. Kurt Beck hat das Thema „Kinderschutz“ auf die Tagesordnung dieser Begegnung setzen lassen. Bürgermeister Jens Böhrnsen, der an dem Gespräch mit der Bundeskanzlerin teilnimmt, hat für das Land Bremen einen Antrag im Bundesrat, der am Donnerstag nächster Woche (20.12.2007) in Berlin zusammenkommt, zum Thema Kinder-Armut eingebracht.


Mit diesem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die staatliche Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe neu zu bemessen. Bürgermeister Böhrnsen erinnerte an den „für unsere Arbeit überaus wichtigen Armutsbericht 2007 der Arbeitnehmerkammer Bremen, aus dem sich ergibt, dass in Bremen 30,2 Prozent der Kinder unter 15 Jahren, in Bremerhaven 41,5 Prozent, in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften leben“. Bisher erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bestimmte Prozentanteile des Regelsatzes von Erwachsenen. Bei einer Neubemessung, so der Antrag Bremens im Bundesrat, soll der spezielle Bedarf von Kindern als Grundlage dienen. Außerdem soll geprüft werden, in welchen Bereichen Sachleistungen besser als Geldleistungen geeignet sind, eine chancengerechte Teilhabe von Kindern am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten.