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"Viel Bewegung und bessere Chancen": Landesfrauenbeauftragte begrüßt LGG-Bericht

25.10.2016

Raumpflege und Küchenhilfe sind im öffentlichen Dienst im Land Bremen zu knapp 98 Prozent Frauensache, bei Erziehung und Betreuung liegt der Frauenanteil bei 82 Prozent – bei der Feuerwehr hingegen lediglich bei 3,2 Prozent. "Das sind die Pole, zwischen denen es im öffentlichen Dienst viel Bewegung gibt", kommentiert Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe den aktuellen Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG), der heute (25.10.2016) im Senat beschlossen wurde. "Frauen haben von Jahr zu Jahr deutlich bessere Chancen. Dass inzwischen 42,6 Prozent aller Führungspositionen im Geltungsbereich des LGG mit Frauen besetzt sind und damit der Frauenanteil hier noch einmal zugelegt hat, ist eine ebenso gute Nachricht, wie dass sie das zu über 15 Prozent in Teilzeit tun. Sie zeigen so: Vereinbarkeit ist möglich."

Männer in Führungspositionen arbeiten nur zu knapp vier Prozent in Teilzeit. "Auch hier ist eine höhere Quote wünschenswert, um zu signalisieren, dass Vereinbarkeit auch Männersache ist. Zwar ist Teilzeitarbeit allgemein oft nicht existenzsichernd, doch ist dies bei Führungsjobs durch den höheren Verdienst deutlich anders. Deshalb ist geteilte Führung ein echtes Zukunftsmodell", kommentiert die Landesfrauenbeauftragte.

Während in der Kernverwaltung Entgeltgleichheit der Geschlechter weitestgehend erreicht ist, sind Frauen im weiteren Geltungsbereich des LGG durchschnittlich eine Gehaltsstufe unter den Männern eingruppiert. Hauffe dazu: "Das hat natürlich mit den hohen Frauenanteilen in den niedrig entlohnten Stufen wie in den Bereichen Raumpflege, Küchendienst oder Betreuung zu tun. An diesem gesamtgesellschaftlich leider unverändert statischen Lohngefüge kann auch das Land Bremen als Arbeitgeber nur bedingt etwas ändern – gleichwohl wünsche ich mir in der Darstellung mehr Transparenz und damit eine differenziertere Ursachenanalyse."

Was die männerdominierten Bereiche im Geltungsbereich des LGG wie Feuerwehr, Polizei, Strafvollzugs- oder technisches Personal angeht, würdigt die Landesfrauenbeauftragte die kontinuierliche, wenn auch in ihren Augen zu langsame Veränderung hin zu mehr Frauen in diesen Jobs: So konnten alle Bereiche seit 2010 Steigerungen zwischen 0,2 bis 3,6 Prozentpunkten verzeichnen – "das ist gut, aber erheblicher Nachholbedarf bleibt", so Hauffe und empfiehlt: "Vermehrte Anstrengungen sollten darauf gerichtet werden, Frauen auch für die Tätigkeiten in den Forschungs- und Technikbereichen innerhalb des öffentlichen Dienstes, der Sonderhaushalte und der Stiftungen des Öffentlichen Rechts zu gewinnen. Mit verstärkten Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie zum Beispiel flexible Arbeitszeitmodelle, aber auch durch geschlechtersensiblere Einstellungsverfahren sollten diese Berufsfelder auch für Frauen attraktiver gemacht werden."

"Ich danke der Finanzsenatorin für den ausführlichen Bericht, der den unverändert fortbestehenden Nutzen wie auch die Erfolge des Bremischen Landesgleichstellungsgesetzes belegt und mit seinen Analysen fundierte Handlungsansätze dafür liefert, reeller Geschlechtergerechtigkeit ein Stück näher zu kommen", so die Landesfrauenbeauftragte abschließend.

Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes:
Hierzu gehören die Dienststellen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen (Kernverwaltung), der Stadtgemeinde Bremerhaven, Eigenbetriebe und die sonstigen nicht bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Lande Bremen sowie die Gerichte des Landes Bremen. Außerdem werden die bremischen Mehrheitsgesellschaften ebenfalls in die Berichterstattung aufgenommen.

Hier finden Sie den aktuellen LGG-Bericht:
www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/media.php/13/20161025_LGG.pdf