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Der Senator für Finanzen

Bremen auch in haushaltsloser Zeit handlungsfähig

04.12.2007

Senat beschließt Regelung zur haushaltslosen Zeit in 2008

Die Bürgerschaft wird aller Voraussicht nach im April 2008 die Haushalte für die Jahre 2008/2009 beschließen. Bis zur Beschlussfassung wird Artikel 132 a der Landesverfassung angewandt. Danach dürfen von der Verwaltung nur Ausgaben getätigt werden, die notwendig sind, um rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen, bestehende Einrichtungen zu erhalten oder begonnene Investitionsvorhaben fortzusetzen.


Finanzsenatorin Karoline Linnert betont: „Gehälter und Mieten müssen bezahlt und begonnene Bauvorhaben fortgeführt werden. Schließlich wollen wir keine Bauruinen produzieren. Die Verwaltung muss auch in der haushaltslosen Zeit handlungsfähig bleiben.“ Um eine einheitlich Auslegung der in der Verfassung beschriebenen Ermächtigung zu gewährleisten, hat der Senat heute (04.12.2007) allgemeine Verwaltungsvorschriften verabschiedet.


Gleichzeitig hat der Senat noch folgende Ausnahmen von der restriktiven Regelung beschlossen:

  • die erforderlichen Personaleinstellungen in den Schulen sind gesichert,
  • die EU-Programme EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) und ESF (Europäischer Sozialfonds) dürfen vorab begonnen werden, um Verzögerungen in der Bewilligung und möglicherweise einen damit verbundenen Verlust von EU-Mitteln zu vermeiden,
  • die laufenden Programme „Wohnen in Nachbarschaften (WIN) und „Soziale Stadt“ sowie Maßnahmen aus den Beiratsmitteln dürfen weitergeführt werden.