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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bremen startet Bundesratsinitiative gegen Kinderarmut

04.12.2007

Senat: Staatliche Hilfe für Kinder aus Familien mit Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe neu berechnen

„Wir dürfen nichts unterlassen, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen!“ Mit diesen Worten kommentierte Bürgermeister Jens Böhrnsen den heutigen (04.12.2007) Beschluss des Bremer Senats, eine weitere Initiative gegen Kinderarmut zu starten.


Danach wird der Senat einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einbringen, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die staatliche Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe neu zu bemessen. Die Landesregierung hat dies entsprechend einer Vorlage der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Ingelore Rosenkötter, beschlossen.


Nach der bisherigen Rechtslage erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bestimmte Prozentanteile des Regelsatzes von Erwachsenen. Spezifische Bedarfe fließen in diese Berechnung nicht ein. Bei einer Neubemessung, so der Antrag des Senats, soll der spezielle Bedarf von Kindern als Grundlage dienen. Außerdem soll geprüft werden, in welchen Bereichen Sachleistungen besser als Geldleistungen geeignet sind, eine chancengerechte Teilhabe von Kindern am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten.


Senatorin Rosenkötter: „Die bisherigen Regelsätze für Kinder und Jugendliche haben sich als unzureichend erwiesen. Dies hat sich insbesondere immer wieder bei bestimmten einmaligen Bedarfen, wie zum Beispiel bei der Einschulung oder Schuljahresbeginn, gezeigt. Neue Regelsätze, die den besonderen Bedarf von Kindern berücksichtigen, sind deshalb dringend erforderlich.“


Der Antrag im Wortlaut:

Entschließung zur Neubemessung der Regelleistungen für Kinder

Der Bundesrat beobachtet mit Sorge, dass eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen in Familien lebt, die auf staatliche Transferleistungen insbesondere nach den Sozialgesetzbüchern II und XII angewiesen sind. Kinderarmut äußert sich in vielfältigen Formen und beeinflusst entscheidend die gesundheitliche und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und ihre Chancen auf Teilhabe an Bildung, Gesundheit und späteren beruflichen Perspektiven. Zur Bekämpfung von Kinderarmut ist eine umfassende Strategie nötig, die Anstrengungen unter anderen auf den Gebieten der Sozial-, der Familien-, der Arbeitsmarkt- und der Gesundheitspolitik erfordert. So sind z.B. die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen mit ausreichenden Einkommen und der Ausbau der Kinderbetreuung insbesondere für sozialbenachteiligte Kinder Mittel, Kinderarmut entgegen zu wirken. Im Rahmen einer umfassenden Strategie hat darüber hinaus die Bemessung der Regelleistungen und Regelsätze für Kinder in einer Höhe, die ein menschenwürdiges Leben sichert, ihre Bedeutung.


Nach der bisherigen Rechtslage werden die Regelsätze für Kinder unter 18 Jahren als Prozentanteile des Regelsatzes von Erwachsenen definiert. Spezifische Bedarfe von Kindern fließen in diese Berechnung nicht ein. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, die Regeleistung nach dem SGB II und den Regelsatz nach dem SGB XII für Kinder neu zu bemessen und als Grundlage dafür eine spezielle Erlassung des Kinderbedarfes vorzusehen. Außerdem soll geprüft werden, in welchen Bereichen Sachleistungen besser als Geldleistungen eine chancengerechte Teilhabe der Kinder am gesellschaftlichen Leben gewährleisten.