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Der Senator für Inneres und Sport

Senat billigt Gesetzentwurf zur Neuregelung des Glücksspielrechts

27.11.2007

Der Senat hat heute (27.11.2007) den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Glücksspielrechts beschlossen und die erforderliche Beschlussfassung in der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) in die Wege geleitet. Der Entwurf setzt die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages um, den die Länder infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu Sportwetten vereinbart haben und der jetzt von den Länderparlamenten bis zum Jahresende zu ratifizieren ist.


Mit dem neuen Gesetz, das in der Dezembersitzung der Bremischen Bürgerschaft beschlossen werden soll, werden zum 1. Januar 2008 alle Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts sowie des Glücksspielstaatsvertrags umgesetzt. Die Neuordnung des staatlichen Glücksspielmonopols ist konsequent auf die Bekämpfung von Glückspiel- und Wettsucht ausgerichtet. So enthalten die neuen landesrechtlichen Regelungen detaillierte Bestimmungen zu Fragen des Spieler- und Jugendschutzes sowie der Suchtforschung und –prävention, für deren Durchführung das Land Bremen mit entsprechenden Maßnahmen und Projekte zu sorgen hat. Die erforderlichen Mittel sind aus den Spieleinsätzen aufzubringen.


Für Glücksspiele mit besonders hohem suchtgefährdenden Potential wird gemeinsam mit der Spielbank ein übergreifendes Sperrsystem geschaffen. Spielersperren können über eine Sperrdatei kontrolliert werden. Diese Datei wird von Suchtexperten als zentrale Maßnahme des Spielerschutzes für Glücksspiele mit erhöhtem Suchtpotential bewertet. Geführt wird diese landesweite Sperrdatei von der Toto und Lotto GmbH gemeinsam mit der Spielbank der Freien Hansestadt Bremen.

Vorgesehen sind sowohl die Möglichkeit der Selbstsperre als auch die Möglichkeit der Fremdsperre. Insbesondere bei der Fremdsperre ist der Betroffene frühzeitig einzubeziehen und über die beabsichtigten Maßnahmen zur Feststellung der Sperrnotwendigkeit zu informieren.


Die gewerbliche Spielvermittlung ist den für Toto-Lotto geltenden Beschränkungen unterworfen und zukünftig von einer Genehmigung abhängig. Sportwetten dürfen dabei nur noch über das Toto-Lotto Vertriebsnetz angeboten werden. Nach einer Übergangszeit von drei Jahren, also ab 2011, sind örtliche Verkaufsstellen von gewerblichen Spielvermittlern in Bremen verboten.


Der heute vom Senat beschlossene Entwurf enthält auch Änderungen im Bremischen Spielbankgesetz hinsichtlich Erlaubnisvoraussetzungen, Werbung, Sozialkonzept und zu Spielersperren. Es wird die Grundentscheidung der Länder bekräftigt, Glücksspiele mit besonderem Gefährdungspotential staatlichen oder staatlich beherrschten Veranstaltern vorzubehalten. Das bedeutet, dass typischerweise von Spielbanken veranstaltete Glücksspiele wie Roulette und Poker ausschließlich in Spielbanken gespielt werden dürfen. Zugleich wird klargestellt, dass nur eine einzige Spielbank in der Freien Hansestadt Bremen bestehen darf, die neben ihrem Hauptbetrieb maximal zwei Zweigstellen errichten darf.