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Der Senator für Finanzen

Wahl der Steuerklassen überprüfen - Neue Berechnungsverfahren für Ehepaare ab 2008

22.11.2007

In den letzten Wochen haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Lohnsteuerkarten für 2008 erhalten. Die eingetragene Steuerklassen entsprechen in der Regel derjenigen des Vorjahres. Da sich die Berechnung der Vorsorgepauschale geändert hat, empfiehlt die Finanzbehörde die Wahl der Steuerklasse zu überprüfen. Ein Wechsel der Steuerklasse für das Jahr 2008 ist bis zum 30 November 2008 möglich.

Haben Ehepaare eine für sie ungünstige Steuerklassenkombination gewählt, wird möglicherweise mehr Lohnsteuer einbehalten als nötig. Verloren geht das Geld auf keinen Fall. Im Zuge der Bearbeitung der Einkommenssteuerklärung werden gegebenenfalls zuviel gezahlte Steuern erstattet.

Ehegatten können bekanntlich zwischen der Steuerklassenkombination IV / IV und III / V wählen. Als Faustregel gilt, dass die Kombination IV / IV am günstigsten ist, wenn beide etwa gleich viel verdienen. Die Kombination III / V empfiehlt sich, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte etwa 60 Prozent und er in Steuerklasse V eingestufte Ehegatte etwa 40 Prozent des gemeinsamen Einkommens erzielt.

Um den betreffenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Steuerklassenwahl zu erleichtern, haben die Finanzbehörden Tabellen ausgearbeitet, aus denen ersichtlich wird, bei welcher Steuerklassenkombination die geringste Lohnsteuer zu entrichten ist. Die Tabellen sowie ein entsprechendes Merkblatt liegen bei den bremischen Finanzämtern bzw. bei den Lohnsteuerkartenstellen der Meldebehörden aus. Sie sind auch im Internet unter www.finanzen.bremen.de/info/steuerklassenwahlExternes Angebot abrufbar.

Bei der Wahl der Steuerklassen sollen Ehegatten auch bedenken, dass die Höhe des Nettoeinkommens Einfluss auf die Höhe von Lohnersatzzahlungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld hat. Deshalb sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die damit rechnen, in absehbarer Zeit Lohnersatzzahlungen für sich in Anspruch nehmen zu müssen, vor der Neuwahl der Steuerklasse den zuständigen Sozialleistungsträger befragen.