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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Kein Mangel der rechtlichen Grundlage

19.10.2016

Laut dem Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) hat die Senatorin für Kinder und Bildung die richtigen rechtlichen Grundlagen für die Freihaltung von Schulplätzen für Geflüchtete in der 5. Jahrgangsstufe geschaffen. Die rechtlichen Bedenken des Verwaltungsgerichtes teilt das OVG nicht. Das ist ein Erfolg für die Behörde.
In Bezug auf die sachgerechte Anwendung dieser Rechtsnormen vertritt das OVG bedauerlicherweise eine andere Auffassung als die Senatorin für Kinder und Bildung. Das OVG orientiert sich bei seiner Entscheidung maßgeblich an der hohen Zuzugsprognose von Januar 2016 und schlussfolgert, dass die Zahl der Kinder aus Sprachförderkursen, die einen Schulplatz in der 5. Jahrgangsstufe benötigten, deutlich geringer ausgefallen sei, als ursprünglich angenommen. Aus Sicht der Behörde berücksichtigt das Gericht dabei aber nicht hinreichend, dass allein in dem kurzen Zeitraum seit Februar 2016, also zeitlich erst nach der großen Zuzugswelle, über 100 Kinder in den aktuellen 5. Jahrgang zugewandert sind. Es setzt sich auch nicht näher mit den vorgelegten konkreten Zuzugsprognosen auseinander, die einen nach wie vor hohen Bedarf an Schulplätzen für Geflüchtete belegen. Ziel war und ist es, in dem jetzigen 5. Jahrgang so viele Plätze frei zu halten, dass wir auch noch Geflüchtete unterbringen können, wenn dieser Jahrgang in den kommenden sechs Jahren "aufwächst".

Zudem gibt es Kriterien, nach denen die Geflüchteten auf die Schulen verteilt werden. Nämlich danach, ob ein Bedarf für sonderpädagogische Förderung vorhanden ist, nach Regionalität (möglichst wohnortnah) und ob eine Beschulung im Gymnasium/ Gymnasiale Oberstufe möglich ist. Das Bremer System der Beschulung von Flüchtlingen wird überregional sehr positiv beachtet. Geflüchtete können ihre Deutschkenntnisse zunächst in Vorkursen stabilisieren, gleichzeitig werden sie an Regelklassen "angedockt" und nehmen somit teilweise am "normalen Unterricht" teil. Für dieses erfolgreiche integrative System von Anfang an werden Plätze in Regelklassen benötigt.

Insgesamt haben wir in der Stadtgemeinde Bremen in diesem Jahr bereits 2.611 Kinder und Jugendliche neu in die Schule gebracht, bis zum Jahresende werden es knapp 3.000 sein, 2015 waren es 2.199. Die Regelungen für den 5. Jahrgang haben uns für die ersten Monate sehr geholfen. Aufgrund von Familienzusammenführungen und Mobilität von Geflüchteten innerhalb Deutschlands werden auch in Zukunft Schulplätze benötigt.