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"Wichtiges Signal": Landesfrauenbeauftragte begrüßt OVG-Urteil

18.10.2016

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat heute (18.10.2016) geurteilt, dass Frauenbeauftragte in den Dienststellen des öffentlichen Dienstes im Land Bremen grundsätzlich an allen Teilen eines Personalauswahlverfahrens zu beteiligen sind, wie es das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) vorsieht. "Das ist ein gutes und wichtiges Signal für die Frauenbeauftragten in Bremen – ihnen hat das OVG heute deutlich den Rücken gestärkt", kommentiert Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe das Urteil.

In dem anhängigen Fall ging es um die Besetzung zweier Leitungspositionen in Bremerhavener Behörden. Der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven hatte den Frauenbeauftragten die Teilnahme an den Auswahlgesprächen verweigert mit der Begründung, es seien nur Männer eingeladen. Bereits im April 2014 hatte das Verwaltungsgericht diesen Ausschluss für unzulässig erklärt. Der Oberbürgermeister hatte daraufhin Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Mit der heutigen Entscheidung wurde das erstinstanzliche Urteil bestätigt, eine Revision wurde nicht zugelassen.

"Das Urteil stellt klar, dass allein die Frauenbeauftragten und niemand sonst entscheidet, an welchen Schritten eines Auswahlverfahrens sie teilnehmen. Zu beteiligen und einzuladen sind sie zu allen, wie es auch das LGG vorschreibt", stellt Ulrike Hauffe klar, "diese Botschaft ist nun hoffentlich nachhaltig angekommen."

Auch wenn es im vorliegenden Fall um männliche Bewerber ging, sei die Expertise der Frauenbeauftragten im Auswahlverfahren gleichwohl gefragt, erklärt die Landesfrauenbeauftragte: "Denn das Landesgleichstellungsgesetz schreibt explizit die Förderung von Frauen in Bereichen vor, in denen sie unterrepräsentiert sind. Führungskräfte im öffentlichen Dienst haben hier also eine klar formulierte Aufgabe, und die Frauenbeauftragte kann aus ihrem Amt heraus ermessen, ob ein Kandidat für den Posten hier die nötige Kompetenz vorweist oder entwickeln wird. Niemand hat das Recht, sie von dieser Aufgabe zu entbinden – außer sie selbst."

Für Rückfragen: Dr. Anne Röhm, ZGF-Büro Bremerhaven, Tel. 0471/596 138 23