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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Arbeits- und Sozialminister: Bei Kindern aus Familien

mit Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe die Leistungen neu berechnen

16.11.2007

Mit Unterstützung Bremens haben sich heute (16.November 2007) in Berlin die Arbeits- und Sozialministerinnen und Sozialminister sowie -senatorinnen und -senatoren der Länder für eine Neuberechnung der Leistungen für Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, ausgesprochen. Bremens Arbeits- und Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter: „Die Länder waren sich einig, dass der besondere Bedarf von Kindern berücksichtigt werden muss.“ Gemeint seien damit unter anderem der Bedarf von Kindern in Schule und Kindergarten. Dieser Beschluss ist auch durch eine entsprechende Bundesratsinitiative Bremens vorbereitet worden.


Zudem haben die Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister der Länder den Bundesfinanzminister aufgefordert, die Aufwandsentschädigungen für die Tagespflege von Kindern vorerst nicht als steuerpflichtiges Einkommen zu werten. Dies ist bislang ab 1. Januar 2008 vorgesehen. Senatorin Rosenkötter: „Das hätte gravierende Folgen für Tagesmütter und Tagesväter.“