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Der Senator für Finanzen

Stabile Einnahmebasis kein uneingeschränkter Grund zur Freude

08.11.2007

Finanzsenatorin Linnert präsentiert aktuelle Steuerschätzung für Bremen

Die bundesweit positive Entwicklung bei den Steuereinnahmen wirkt sich auch auf die aktuelle Schätzung für Bremen aus. Die Mai-Prognose diesen Jahres für 2007 und 2008 wird aller Voraussicht nach leicht übertroffen. „Bremen (Land und Stadtgemeinde) kann laut der aktuellen Schätzung in 2007 mit knapp neun Millionen Euro mehr Einnahmen rechnen und im kommenden Jahr mit einem Plus von knapp 3 Millionen Euro“, erklärt Finanzsenatorin Karoline Linnert (vgl. Tabelle im Anhang). „„Die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung bieten trotz der insgesamt positiven Gesamteffekte für die bremischen Haushalte allerdings nicht nur Grund zur Freude“, betonte die Finanzsenatorin gleichzeitig. „Wir dürfen nicht übersehen, dass die leicht positive Entwicklung gegenüber den letzten Schätzergebnissen ausschließlich durch höhere Einnahmen im Finanzausgleich begründet ist. Mit anderen Worten: Die Entwicklung unserer eigenen Steuereinnahmen hält mit dem Bundesdurchschnitt derzeit nicht mit.“

Ausgesprochen positiv fallen derzeit die Steuereinnahme-Perspektiven der Stadt Bremerhaven aus. Deutlich steigende Einnahmen aus Gewerbe- und Grunderwerbsteuer lassen für 2007 originäre Steuereinnahmen der Kommune erwarten, die die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung um 7 Millionen Euro überschreiten. Und auch im kommenden Jahr könnten die Einnahmen der Seestadt aus eigenen Steuerquellen die bisherigen Erwartungen um rund 4 Millionen Euro übertreffen. Hinzu kommen geringfügige Mehreinnahmen aus dem innerbremischen Finanzausgleich.

Bund, Länder und Gemeinden können damit rechnen, dass ihre Steuereinnahmen sowohl im laufenden als im kommenden Haushaltsjahr die im Mai 2007 angenommenen Größenordnungen annähernd erreichen bzw. möglicherweise sogar leicht übertreffen werden. Das ist das zentrale Ergebnis des Bund-Länder-Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, dessen aktuelle Prognosen zur Entwicklung der Steuereinnahmen im Bundesgebiet für den Schätzzeitraum 2007/2008 gestern vom Bundesfinanzministerium in Berlin veröffentlicht wurden.

Für das Jahr 2007 werden – nach Anhebung des Umsatzsteuersatzes und trotz etwas abgeflachter Wachstumsraten bei Inlandsnachfrage und Export – bundesweit noch einmal 4,6 Milliarden Euro mehr als zum Zeitpunkt der letzten, ebenfalls bereits ausgesprochen positiv ausgefallenen Steuerschätzung erwartet.

„Es ist erfreulich, dass die steuerliche Basis der öffentlichen Haushalte so offenkundig an Stabilität gewonnen hat. Befürchtungen, die steuerlichen Rahmenbedingungen und der leicht abgeschwächte Konjunkturaufschwung könnten zu einem erneuten Einbruch der originären Steuereinnahmen führen, haben sich zumindest kurzfristig nicht bestätigt“, bewertete Finanzsenatorin Linnert die Schätzergebnisse des Arbeitskreises. „Für Bremen ist es dabei von besonderer Bedeutung, dass die massiven Anstrengungen des Landes, den notwendigen Eigenbeitrag zur Sanierung seiner Haushalte zu leisten, nicht wieder durch wegbrechende Einnahmen in ihren Auswirkungen auf das Finanzierungsdefizit der bremischen Haushalte geschwächt oder gar ausgeglichen werden.“ Die Finanzsenatorin warnt davor, angesichts der positiven Entwicklung bei den Steuereinnahmen in Euphorie zu verfallen und Mehrausgaben zu fordern. „Wir stehen in schwierigen Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2008/2009, die auf der Ausgabenseite viele Zumutungen für die Menschen in Bremen und Bremerhaven beinhalten. Die steigenden Steuereinnahmen brauchen wir aber zur Senkung der Nettokreditaufnahme. Von einer Schuldentilgung sind wir trotz dieser erfreulichen Entwicklung weit entfernt.“

Karoline Linnert weist auf ein kleines Restrisiko bei der Bremer Steuerschätzung hin: „Es bleibt eine gewisse Restunsicherheit, ob der Prognosewerte für 2007 tatsächlich erreicht werden kann. Ein erheblicher Anteil unser steuerabhängigen Einnahmen besteht aus Zahlungen im bundesstaatlichen Finanzausgleich und hier kann die Abrechnungstechnik zu einer zeitlichen Verzögerung führen und damit zu einer Verlagerung von Ansprüchen in das nächste Haushaltsjahr.“

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