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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Wirtschaftsförderung auf neuer Basis

07.11.2007

Darlehensförderung wird zur Regel / Schaffung von Arbeitsplätzen hat absolute Priorität

Aus der Deputation für Wirtschaft und Häfen:
Effizienz und Transparenz der Wirtschaftsförderung im Lande Bremen sollen verbessert werden. Um diese Vorgabe des Koalitionsvertrages umzusetzen, hat die Deputation für Wirtschaft und Häfen heute (07.11.2007) auf Vorschlag des Senators für Wirtschaft und Häfen, Ralf Nagel, eine Neuausrichtung der Unternehmensförderung beschlossen.
Senator Nagel: „Mir war es wichtig, diese Entscheidung zügig herbeizuführen, um der Wirtschaft auch künftig eine Förderung mit klaren Bedingungen anbieten zu können. Der jetzt beschlossene Vorschlag stellt klar, dass jede Wirtschaftsförderung mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze einhergehen muss. Er bietet eine deutliche Orientierung auf Darlehen, Bürgschaften, Zinsverbilligungen oder Wagniskapital und ergänzt dies mit Zuschüssen, sofern diese aus Drittmitteln der EU oder des Bundes geleistet wird. Mit diesem Förderungsansatz geht Bremen ähnliche Wege, wie sie beispielsweise in Berlin mit Erfolg beschritten worden sind.“ Zudem werde bei der Neuausrichtung berücksichtigt, welche Förderbedingungen es im niedersächsischen Umland von Bremen und Bremerhaven gebe.

Im Vordergrund der vorgesehenen Änderungsvorschläge steht eine stärkere Verknüpfung der von den Unternehmen zu sichernden bzw. neu zu schaffenden Arbeitsplätze an die zu gewährenden Zuschüsse. Investitionsvorhaben, durch die keine neuen Arbeitsplätze geschaffen werden, sind künftig von der Förderung ausgeschlossen. Zusätzlich findet eine Konzentration auf die Eigeninvestitionen der geförderten Unternehmen statt; die bisher zum Teil mögliche Förderung von geleasten bzw. gemieteten beweglichen Wirtschaftsgütern entfällt. Die Förderung von schon in Bremen ansässigen Unternehmen wird künftig auf einen Zeitraum von fünf Jahren begrenzt. Die möglichen Fördersätze werden generell um 5 %-Punkte gekürzt, mindestens wird jedoch ein Fördersatz von 10 % im GA-Fördergebiet bzw. 7,5 % außerhalb des GA-Gebietes beibehalten. Die möglichen Förderhöchstbeträge werden in Bremerhaven auf 2,5 Mio. Euro bzw. in der Stadtgemeinde Bremen auf 1,25 Mio. Euro begrenzt.

Investitionsvorhaben wie Errichtungsinvestitionen, die Übernahme einer stillgelegten oder von der Stilllegung bedrohten Betriebstätte sowie Investitionsmaßnahmen mit besonderen Struktureffekten haben bei der Bemessung der Fördersätze unverändert höchste Priorität.

Durch die Umstellung der Förderung ergibt sich ein rechnerisches Einsparungspotential von ca. 100 Mio. Euro Zuschussvolumen bis zum Jahr 2013. Damit wird das von den Fördergesellschaften auf Basis der bisherigen Förderrichtlinien geschätzte Mittelvolumen bis 2013 mehr als halbiert.

Senator Nagel: „Effektive Wirtschaftspolitik kann nicht an der Höhe der vergebenen Fördermittel beurteilt werden. Sie muss sich stattdessen auf das Wesentliche konzentrieren. Und wesentlich sind für mich die weitere Modernisierung der Wirtschaftsstruktur durch die engere Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die neue Förderungspolitik gewährleistet dies.“