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Der Senator für Inneres und Sport

Ab 1. November gilt bei Reisepässen die Fingerabdruckerfassung

24.10.2007

Bisherige Reisepässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit

Ab dem 1. November 2007 werden neu ausgestellte elektronische Reisepässe (sog. ePässe) neben dem digitalen Passfoto nun auch zwei digitalisierte Fingerabdrücke des Passinhabers im Chip enthalten. Hierauf weist aktuell die Behörde des Senators für Inneres hin.


Die Fingerabdrücke - in der Regel werden die beiden Zeigefinger erfasst - werden bei der Passbeantragung in den BürgerServiceCentern und Bürgerämtern mit Hilfe von Scannern sekundenschnell aufgenommen und elektronisch erfasst. Das Passantragsverfahren dauert damit kaum länger als bisher.

Der Reisepass (ePass) wird künftig in der Regel ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann aber auch für Kinder unter 12 Jahren alternativ zu dem üblichen Kinderreisepass ohne Chip ein ePass ausgestellt werden; zum Beispiel für eine USA-Reise. In diesem Fall werden nur bei Kindern unter 6 Jahren keine Fingerabdrücke im ePass erfasst.


Bei vorübergehenden medizinischen Einschränkungen wie z.B. Hand oder Arm im Gips, die binnen drei Monaten vergehen, muss der ePass zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden. Für den Fall, dass dennoch kurzfristig ein Reisedokument benötigt wird, kann ein in der Gültigkeit begrenzter vorläufiger Reisepass (ohne Chip) ausgestellt werden. Bei dauerhaften medizinischen Einschränkungen kann ein ePass - je nach Situation - ggf. auch ohne Fingerabdruck ausgestellt werden.


Die Dateien der Fingerabdrücke werden nach der Aushändigung des beantragten Passes an den Antragsteller im Passregister gelöscht. Die auf dem Chip im Reisepass gespeicherten Daten können aufgrund komplizierter technischer Sicherheitsmechanismen nur mit bestimmten zertifizierten Lesegeräten sichtbar gemacht werden.


Alle bereits ausgegebenen Pässe und sonstigen Dokumente wie Kinderreisepässe und vorläufige Reisepässen behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Ein vorzeitiger Umtausch der Dokumente vor Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer ist nicht erforderlich. Eltern sollten jedoch beachten, dass Kinderreisepässe (ohne Chip) künftig längstens bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt oder verlängert werden dürfen.
Die Gebührenhöhe für Pässe bleibt auch mit der Einführung der Fingerabdrücke unverändert. Die Gebühr für einen ePass (Gültigkeit zehn Jahre) beträgt weiterhin 59,00 Euro. Für Personen, die noch nicht das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Gebühr für den ePass (Gültigkeit sechs Jahre) 37,50 Euro.