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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Blauzungenkrankheit rückt weiter nach Norden vor

05.09.2007

Stadtgemeinde Bremen zum Gefährdungsgebiet erklärt

In Ritterhude (Landkreis Osterholz) wurde am 3.September 2007 bei einem Schaf die Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt. Aufgrund der Vorschriften des Tierseuchenrechts muss daher das umliegende Gebiet in einem Radius von 20 Kilometern, somit also auch die Stadtgemeinde Bremen, zum Gefährdungsgebiet erklärt werden. Aus diesem Gebiet dürfen Wiederkäuer nur unter Auflagen verbracht werden.

Die Blauzungenkrankheit oder Bluetongue (BT) ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer. Insbesondere erkranken Schafe (auch Mufflons), Rinder und Ziegen. Die Tierseuche ist anzeigepflichtig. Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Die Blauzungenkrankheit geht unter anderen mit folgenden Symptomen einher: Schafe zeigen circa 7 bis 8 Tage nach der Infektion die ersten Anzeichen einer akuten Erkrankung: Erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Bald nach dem Anstieg der Körpertemperatur schwellen die geröteten Maulschleimhäute an. Es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge schwillt an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. An den Klauen rötet sich der Kronsaum und schmerzt. Die Schafe können lahmen und bei tragenden Tieren kann die Krankheit zur Fehlgeburt führen.

Klinische Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien. Diese Symptome ähneln somit Symptomen der Maul- und Klauenseuche.

Das Virus bleibt in den Tieren in der Regel 100 Tage aktiv. Die Tiere bilden eine belastbare Immunität aus. Die Krankheit kann ausheilen.

Von einer Tötung befallener Tiere wird in Absprache mit der EU-Kommission derzeit grundsätzlich abgesehen.

Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht unmittelbar von Tier zu Tier, sondern durch bestimmte Mückenarten übertragbare Infektionskrankheit. Sie kam bisher vor allem in warmen Ländern südlich des 44. Breitengrades (z.B. Türkei, Portugal, Spanien) vor. Seit August 2006 wurden in den Niederlanden, Belgien und Frankreich sowie in Nordrhein-Westfalen und später dann z. B. auch in Niedersachsen Fälle von Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 bei Wiederkäuern festgestellt; dieser Serotyp wurde davor noch nie in Europa nachgewiesen. Die Diagnose in Osterholz ist bislang der nördlichste Befund und belegt die weitere Ausbreitung der Tierkrankheit.

Nach der Blauzungenkrankheits-Verordnung muss ein Gefährdungsgebiet mit einem Radius von mindestens 20 Kilometern sowie ein Restriktionsgebiet von 150 Kilometern festgelegt werden. Die Stadtgemeinde Bremen musste bereits im Oktober 2006 zum 150-Kilometer-Restriktionsgebiet erklärt werden; die Stadtgemeinde Bremerhaven folgte etwas später. Aus beiden Gebieten heraus dürfen Wiederkäuer grundsätzlich nur unter Auflagen verbracht werden.

Für die 20-Kilometer-Zone gelten für das Verbringen von empfänglichen Tieren (Wiederkäuern) die Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit. Eine Allgemeinverfügung für die Stadtgemeinde Bremen wurde erlassen und wird unter den „amtlichen Bekanntmachungen“ in der Tagespresse veröffentlicht. Einzelheiten sind unter www.lmtvet.bremen.de nachzulesen oder können telefonisch beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet), Findorffstr. 101, 28215 Bremen erfragt werden.

Grundsätzlich müssen die Tierhalter von Schafen, Ziegen, Rindern und Gehegewild die Haltung nach der Viehverkehrsverordnung beim zuständigen Veterinäramt anzeigen.

Der LMTVet fordert alle Halter von Schafen, Ziegen, Rindern und anderen (Wild-)Wiederkäuern auf, dieser Meldeverpflichtung umgehend – sofern dies bisher noch nicht geschehen sein sollte – unter der Telefonnummer : 0421/361-4035 für Bremen bzw. 0471/596-13883 für Bremerhaven nachzukommen. Dies gilt auch für Hobbyhalter, die lediglich ein oder zwei Tiere halten.