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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Gesundheitssenatorin Rosenkötter: Schutz vor Passivrauchen konsequent ausdehnen

04.09.2007

Senat nimmt Entwurf für ein Bremisches Nichtraucherschutzgesetz zur Kenntnis

Der Senat hat heute (04.09.2007) den Entwurf eines Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes für das Land Bremen zur Kenntnis genommen. Mit dem Gesetz soll der Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern über die bereits geltenden Rauchverbote in Krankenhäusern, Schulen, und Kindertagesstätten auf Behörden und öffentliche Einrichtungen, Gaststätten und Diskotheken, sowie auf für Passagiere zugängliche Räume in Hafen- und Flughafengebäuden ausgedehnt werden.


Eine Reihe von Ausnahmen sind vorgesehen. So soll zum Beispiel in Gaststätten (nicht in Diskotheken) das Rauchen in baulich abgetrennten Räumen, die ausdrücklich als Raucherräume gekennzeichnet sind, zulässig sein.


Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz sollen mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei Verstößen einzelner Personen kann es bis zu 500 Euro betragen, bis zu 2500 Euro für Betreiber/innen von Einrichtungen, wenn diese nicht auseichend dafür Sorge tragen, dass das Rauchverbot eingehalten wird.


Zum Gesetzesentwurf wird es nunmehr eine Anhörung der Verbände geben. Anschließend werden sich die zuständige staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit und der Senat erneut mit dem Entwurf befassen. Ein Beschluss durch die Bremische Bürgerschaft (Landtag) wird noch in diesem Jahr angestrebt.


Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter: „Aufgrund der wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse auch über die Gefahren des Passivrauchens gibt es zu dem Nichtraucherschutzgesetz keine Alternative. Gleichwohl geht es mir darum, die Balance zwischen der Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen und dem selbstbestimmten Handeln der Einzelnen im Hinblick auf den Konsum von Tabakprodukten zu halten.“


Im Übrigen, so die Senatorin, könne festgestellt werden, dass die Bestrebungen für einen konsequenten Nichtraucherschutz von der Bevölkerung zwischenzeitlich nachhaltig unterstützt und auch zunehmend verlangt werden.


Die Gefährlichkeit der im Tabakrauch enthaltenen Giftstoffe für die Gesundheit ist wissenschaftlich unbestritten und bereits seit langer Zeit bekannt. Auch Passivrauchen ist in hohem Maße krebserregend und hat erhebliche gesundheitliche Schäden auch für das Herz- Kreislaufsystem zur Folge. Die Zahl von Todesfällen durch Passivrauchen wird anhand aktueller Studien bundesweit auf jährlich mindestens 3.300 geschätzt.



Anlagen:


1. Entwurf des Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes
2. Begründung