Sie sind hier:

Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Senator Nagel unterstützt die Reform der Verbraucherinsolvenz

23.08.2007

Senator für Justiz und Verfassung Ralf Nagel hat heute dem Amtsgericht Bremen seinen offiziellen Antrittsbesuch abgestattet. Er konnte sich im Gespräch mit dem Amtsgerichtspräsidenten Rüdiger Tönnies, Richterinnen und Richtern, Bediensteten sowie Vertreterinnen und Vertretern des Personalrates über die Probleme des Gerichts, aber auch dessen Leistungsfähigkeit unterrichten.


Senator Nagel nahm die extreme Belastung des Amtsgerichts mit Verbraucherinsolvenzverfahren zum Anlass, den gestern (22.08.2007) von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens ausdrücklich zu begrüßen: „Wir haben uns mit den anderen Ländern stark dafür eingesetzt, das Verfahren von unnötigen, aufwändigen und für die Justiz mit unverhältnismäßigen Kosten verbundenen Schritten zu entlasten. Der jetzt von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf geht in die von uns gewünschte Richtung. Er vereinfacht das Verfahren bei den Insolvenzgerichten, erleichtert damit den Schuldnern den Weg zur Restschuldbefreiung, vermeidet zusätzlich Kosten und behält das ursprüngliche Ziel des Verbraucherinsolvenzverfahrens bei: Unverschuldet in finanzielle Not geratene Bürgerinnen und Bürger haben eine faire Chance für einen Neubeginn ohne Schulden.“


In Bremen hat sich die Zahl der Anträge auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens mit noch 460 Anträgen im Jahr 2001 und 1.342 Anträgen im Jahr 2006 nahezu verdreifacht. In den weitaus meisten Fällen haben die Schuldner zu Beginn des Verfahrens kein verteilbares Einkommen oder Vermögen. Die Verfahrenskosten liegen in diesen Fällen zwischen 2000 und 3000 Euro. Senator Nagel betonte, dass das Amtsgericht Bremen im Ländervergleich am höchsten mit Verbraucherinsolvenzverfahren belastet ist. Die anstehende Reform sei deshalb für Bremen von besonderer Bedeutung.