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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Verkehrskonzept Weser-Stadion wird erstmals am 15. August umgesetzt

10.08.2007

Wolfgang Golasowski, Staatsrat beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa, hat sich gestern (10.08.07) im Rahmen einer gemeinsamen Rundfahrt mit Vertretern von Werder Bremen, der BSAG sowie der Polizei Bremen über den Umsetzungsstand des Verkehrskonzeptes Weser-Stadion informiert. In diesem Zusammenhang machte Staatsrat Golasowski darauf aufmerksam, dass das Verkehrskonzept Weser-Stadion erstmals am kommenden Mittwoch, 15. August 2007 anlässlich des Champions-League-Qualifikationsspiels umgesetzt werde. Einwohner, die in der so genannten Anwohnerzone wohnen, müssen über eine Ausnahmegenehmigung verfügen, um am 15. August 2007 in der Zeit von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr in die Anwohnerzone einfahren zu können.


Die Einrichtung einer Anwohnerzone ist einer der wesentlichen Bestandteile des Verkehrskonzeptes Weser-Stadion. Diese Zone wird etwa 2,5 Stunden vor bis kurz nach Spielbeginn für die Einfahrt gesperrt. Die Zufahrten in die Zone werden von der Polizei und einem privaten Sicherheitsdienst kontrolliert. Nur Anwohner und ansässige Gewerbetreibende dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung in die Anwohnerzone einfahren.


Die Ausnahmegenehmigung wird kostenfrei vom Amt für Straßen und Verkehr (ASV) erteilt und ist zwei Jahre gültig. Die Antragsunterlagen können noch bis zum 24. August in einem vom ASV eingerichteten quartiersnahen Büro in der Stadionwache im Weser-Stadion abgegeben werden. Danach ist eine Antragstellung ausschließlich im ASV, Herdentorsteinweg 49/50 möglich. Weitere Informationen können dem beiliegenden Informationsblatt zur Anwohnerzone Weser-Stadion entnommen werden.


Infoblatt als Download

Dieser Info-Flyer samt Antragsformular ist auch im Internet unter „Aktuelles“ auf www.bauumwelt.bremen.de herunterzuladen.