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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Zahlungslücke für Rentner mit "Grundsicherung im Alter"

15.07.2016

Die aktuelle Erhöhung der Renten zum 1. Juli 2016 wirkt sich nicht nur als Segen für Rentnerinnen und Rentner aus, für einige ist sie auch mit Belastungen verbunden. Darauf weist Jan Fries hin, Staatsrat bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. Betroffen seien alle, die ergänzend zur Rente "Grundsicherung im Alter" vom Amt für Soziale Dienste beziehen. Beide Leistungen müssten nach dem Sozialgesetzbuch XII miteinander verrechnet werden, die Rentenerhöhung führe daher automatisch zu einer Kürzung der Grundsicherung im Alter. Das Problem: Während am Monatsanfang die "Grundsicherung im Alter" bereits in der gekürzten Höhe ausgezahlt werden müsse, komme die erhöhte Rente erst zum Monatsende.

"Viele Leistungsempfänger haben jetzt erst mal festgestellt, dass ihre Grundsicherung geringer ausfällt", erläuterte Staatsrat Fries. "Die erhöhte Rente wird das wieder ausgleichen, aber leider erst vier Wochen später." Die Rentenerhöhung werde in diesen Fällen zunächst als Kürzung empfunden. Dieser Effekt trete stets mit Rentenanhebungen auf, "aber immer nur im ersten Monat". Er betreffe allerdings "ausgerechnet Empfängerinnen und Empfänger niedriger Renten, die ohnehin genau rechnen müssen, wenn sie über die Runden kommen wollen". Weil die Rente im Jahr 2016 so stark gestiegen sei wie schon lange nicht mehr, sei auch die Auswirkung für Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherungsanspruch besonders stark. Dabei gehe es in der Regel um Beträge zwischen 25 und 45 Euro pro Monat, je höher die Rente ist, desto größer ist der Effekt. In Bremen beziehen rund 12.000 Frauen und Männer Grundsicherung im Alter, viele davon ergänzend zur Rente.

Ursache für den Effekt ist die Tatsache, dass für die Berechnung der Grundsicherung das Einkommen im jeweiligen Kalendermonat zu Grunde gelegt wird, auch wenn es erst am Ende des Monats gezahlt wird. Die jeweilige Höhe der Renten wird direkt von der Rentenkasse in das Computersystem des Sozialhilfeträgers eingespeist, die Höhe der Grundsicherung im Alter automatisch errechnet. Rechtliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch XII, also ein Bundesgesetz, das die Stadt Bremen im Auftrag des Bundes umsetzt. "Für uns gibt es daher leider keinen Spielraum", sagte Jan Fries und bat die Betroffenen um Verständnis: "Die Sachbearbeiterin und der Sachbearbeiter im zuständigen Sozialzentrum, die die Grundsicherung im Alter anweisen, haben keinen Einfluss auf die Höhe und auf den Zeitpunkt der Zahlung."

Ansprechpartner für Medien: Dr. David Lukaßen | Stellv. Pressesprecher der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport | http://www.soziales.bremen.de
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