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Sonstige

Wählerverzeichnisse für das Land Bremen zur Einsicht bereit

26.08.2005

Der Landeswahlleiter teilt mit:

Der Landeswahlleiter teilt mit, dass in der Woche vom 29. August bis zum 2. September 2005 die Wählerverzeichnisse zur Bundestagswahl am 18. September im Land Bremen zur Einsichtnahme bereit liegen. Jeder Wahlberechtigte kann in dieser Zeit die zu seiner Person eingetragenen Angaben auf Unrichtigkeit und Unvollständigkeit überprüfen. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme erfolgt durch ein Datensichtgerät. Bürger, die von ihrem Einsichtsrecht Gebrauch machen wollen, müssen sich ausweisen können.

Die Wählerverzeichnisse der Stadt Bremen liegen im Statistischen Landesamt - Wahlamt -, An der Weide 14-16, 28195 Bremen, Hinterhaus, 1. OG, Zimmer 174, zur Einsichtnahme bereit. Das Wahlamt ist Montag bis Freitag von 9-13 und 14-16 Uhr, sowie donnerstags auch bis 18 Uhr geöffnet.

Die Stelle zur Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Stadt Bremerhaven ist der Magistrat der Stadt Bremerhaven – Statistisches Amt und Wahlamt –, Stadthaus 1, 1. OG, Zimmer 143, Hinrich-Schmalfeldt-Straße, 27576 Bremerhaven. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 9-13 und 14-16 Uhr.

Wer bis zum 28. August 2005 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. In diesen Fällen entscheidet die Gemeindebehörde bis zum 10. Tag vor der Bundestagswahl – also spätestens bis 8. September 2005 – über die Zulässigkeit des Einspruchs.

Internet: www.statistik.bremen.de