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Sonstige

Barrierefreie Wahllokale und Wahlhilfen für Blinde und Sehbehinderte


25.08.2005

Das Wahlamt Bremen teilt mit:

Zur Bundestagswahl am 18. September können Blinde und Sehbehinderte selbstständig wählen. Für blinde Menschen werden die Stimmzettel im Wahllokal von einem Mitglied des Wahlvorstandes in speziell für jeden Wahlkreis gefertigte Wahlschablonen eingelegt. Darauf sind die Direktkandidaten des Wahlkreises und die Landeslisten - symbolisiert durch laufende Nummern - fühlbar. Für Sehbehinderte wurde ein Bogen nach dem Muster des amtlichen Stimmzettels entworfen, auf dem Angaben zu Parteien, Listenplätzen und Familiennamen der Bewerber extra groß gedruckt sind.

Der Bogen, die Stimmzettelschablone mit Beiheft und auf Wunsch die dazugehörige Audiokassette, die über die Zuordnung der Nummern zu Bewerbern und Parteien informiert, sind beim Blinden- und Sehbehindertenverein in Bremen e.V. ab Freitag, dem 2. September, erhältlich. Die Geschäftsstelle an der Contrescarpe 3 ist von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr, sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Telefonisch ist die Geschäftsstelle unter (04 21) 32 77 33 erreichbar. Von diesem Service profitieren im Lande Bremen je nach Wahlbeteiligung bis zu 3.000 Blinde und Sehbehinderte.

„ Als blinder Bürger finde ich es gut, dass Schablonen bei Wahlen selbstverständlich geworden sind. So kann ich eigenständig wählen“, erklärt Dr. Joachim Steinbrück, Behindertenbeauftragter des Landes Bremen.

Von insgesamt 333 Wahllokalen in der Stadt Bremen sind derzeit 223 barrierefrei. Bürger mit körperlichen Beeinträchtigungen können dort problemlos am Wahlsonntag wählen und sich außerdem bei der Stimmabgabe der Hilfe einer Person ihres Vertauens bedienen. Mit einem Vermerk auf den Wahlbenachrichtigungskarten werden sie darüber informiert, ob das ihnen zugeordnete Wahllokal barrierefrei ist oder nicht.


Internet: www.statistik.bremen.de